Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2011:
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6. Wiener Landtag (4)

Bericht der Volksanwaltschaft 2010

LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) lobte den umfassenden Bericht der Volksanwaltschaft der teilweise "grobe Versäumnisse" der Stadt Wien aufzeige. Oft beträfe es die Ärmsten der Armen denen Leistungen, die ihnen zuständen, vorenthalten würden. Auf Pflegegelder müsse teilweise Monate oder gar Jahre gewartet werden. Dennoch gäbe es viele Bereiche, die von der Volksanwaltschaft nicht geprüft werden können, hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Weiters sollte der Bericht ernst genommen und begonnen werden an den beschriebenen "Baustellen" zu arbeiten.

Seit 1977 arbeite die Volksanwaltschaft schnell, kompetent und unbürokratisch und helfe BürgerInnen die ungerecht behandelt wurden, lobte LAbg Gabriele Mörk (SPÖ). Der Bericht zeige, wo Verbesserungsbedarf bestehe und übe konstruktive Kritik. Die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung sei in Wien fristgerecht geschehen. Wien habe die notwendigen Veränderungen und Umstellungen gut bewältigt, wie der Bericht beweise.

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka meinte, dass die Kontrollbefugnis der Volksanwaltschaft auch bei ausgegliederten Rechtsträgern "relativ" gut funktioniere aber ausbaufähig sei. Weiters sei ein bundeseinheitlicher Umgang im Opferschutz wünschenswert. Wien habe im Bundesvergleich unterdurchschnittlich viele Missstandsfeststellungen. Die persönlichen Sprechtage würden die Volksanwaltschaft besonders auszeichnen, so Kostelka abschließend.

Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits meinte Bezug nehmend auf einen früheren Redebeitrag zur Theaterförderung, dass auch ihr die Stellungnahme des Kulturstadtrates nicht ausreichend gewesen sei. Dass eine mündliche Mitteilung einer schriftliche vorzuziehen sei, um Rufschädigungen zu vermeiden, sei ihr nicht verständlich. Sie hob unter anderem die Zusammenarbeit mit der MA 35 als sehr gut hervor, dennoch sei im Bereich der Kundenorientierung Verbesserungspotential vorhanden - sowohl quantitativ als auch qualitativ. Zu den neu vergebenen Staatsbürgerschaften bemängelte Stoisits, dass es vermehrt Einbürgerungsprobleme vor allem in Form von Verzögerungen gebe.

Abstimmung: Der Bericht der Volksanwaltschaft wurde einstimmig zur Kenntnis genommen

Der ÖVP eingebrachte Antrag zur Klärung und Aufarbeitung von Übergriffen an Kindern in Pflegeeinrichtungen der Stadt Wien wurde einstimmig beschlossen.

Wiener Prostitutionsgesetz

Die ÖVP habe eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen im Bereich der Prostitution gemacht, so LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP). Jedoch sei keiner in der Novellierung vorhanden. Besonders kritisierte er die Definition des Wohngebietes, diese sei schwer zu verstehen und unklar. Es werde zudem "Fachvokabular" in der Novelle verwendet, das schwer zu verstehen sei. Erlaubniszonen könnten nun auch, je nach Interpretation, der Rathausplatz oder der Heldenplatz sein. Auch werde Prostitution am Tag erlaubt, sie werde sichtbarer, auffälliger und dadurch der Markt anziehender. Zu bemängeln sei weiters, dass den Bezirksvertretungen zu wenig Mitspracherecht einberaumt werde. Ulm brachte drei Anträge ein, einen für Verbots- und Erlaubniszonen für Straßenprostitution, einen zur notwendigen Zustimmung der Bezirke zur Einrichtung von Erlaubniszonen und letztlich einen zur Parteienstellung für AnrainerInnen im Genehmigungsverfahren von Prostitutionslokalen.

Im Vordergrund bei der Novelle des Gesetzes standen für LAbg Birgit Hebein (Grüne) die Prostituierten und andere Betroffene. Es gebe sowohl für AnrainerInnen als auch SexualarbeiterInnen Probleme. Das Thema sei ein sehr breites. "Sexualarbeit im Einvernehmen" solle entkriminalisiert und legalisiert sowie der Indoor- Bereich gefördert werden. Es gebe sexuelle Ausbeutung, diese sei nicht gesellschaftsfähig und müsse abgeschafft werden. Hier gelte es Freier und Zuhälter zu kriminalisieren. Auch einen Hausfrauenstrich gäbe es in Wien wo Frauen am Tag arbeiten und in der Nacht etwas "dazuverdienen". Aufgrund dieser Komplexität gebe es keine einfache Lösung. Diese Novelle sei aber ein Versuch, Lösungen mit allen zu finden. Wichtig sei eine nachhaltige Novelle. Wenn es keine Verbesserung für Prostituierte gebe, würde sich auch die Situation der AnrainerInnen nicht verbessern. Dieses Gesetz sei das bestmögliche, aber nicht das beste

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