Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2011:
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6. Wiener Landtag (5)

LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) begrüßte die Arbeit der Bürgerinitiativen. Das Problem mit der Straßenprostitution sei kein neues. Lärm, Müll und Belästigungen von Freiern wären an der Tagesordnung. Das Bild der Prostitution hätte sich in den letzten Jahrzehnten verändert und sei mittlerweile auch von Kriminalität geprägt. Die SPÖ hätte zunächst verharmlost und geschwiegen. Die Sozialdemokraten im 15. Bezirk hätten im Laufe der Zeit die Freiheitlichen Forderungen übernommen, allerdings sich bei der "Rathaus-SPÖ" nicht durchsetzen können, erklärte er. Die FPÖ sei für eine Trennung von Straßenstrich und Wohngebiet und für eine Bestrafung von Freiern. Ihm gehe es vor allem um den Schutz der AnrainerInnen. Das Hauptproblem des bisherigen Gesetzes sei die Unklarheit gewesen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sehe die Bestrafung von Freiern und Genehmigungsverfahren für Prostitutionsbetriebe vor. Das sehe er grundsätzlich positiv, die AnrainerInnen hätten allerdings eine Parteienstellung erhalten müssen. Kritisch sehe er die Definition im Gesetzestext von "Wohngebiet". Diese sei "schwammig und unklar" und werde zu Problemen führen. Die Straßenprostitution sollte ausschließlich in den erlaubten Lokalen stattfinden dürfen. Eine "Generalamnestie" für "alte" Strafen, die ebenfalls vorgesehen sei, lehne er ab, da diese Regelung zu massiven Problemen führen werde, bis das neue Gesetz in Kraft sei. Darüber hinaus wäre diese Bestimmung verfassungswidrig. Der Abänderungsantrag von SPÖ und Grüne könne das Gesetz "nicht retten". Der Abänderungsantrag der FPÖ hingegen würde für klare Regelungen sorgen. Unter anderem wäre der Begriff "AnrainerInnen" eindeutig geklärt und Straßenprostitution werde darin als grundsätzlich unzulässig erklärt, ausgenommene Straßenzüge und Uhrzeiten müssten dann exakt definiert werden. Strafen müssten darüber hinaus erhöht und nicht wie vorgesehen vermindert werden.

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