Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.10.2011:
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Landesfrauenreferentinnen nehmen Schönheits-OPs ins Visier

Forderungen an den Bund: Werbeverbot, Kennzeichnungspflicht für unrealistische Werbesujets, objektive PatientInnen-Information

Heute, Mittwoch, fand in Wien die jährliche Konferenz der Landesfrauenreferentinnen statt. Die Frauenpolitikerinnen aus den Bundesländern nahmen unter anderem das Thema Schönheitsoperationen in ihr Visier. Sie fordern vom Bund eine Reihe von Maßnahmen, um Mädchen und Frauen vor den Folgen eines gefährlichen Trends zu schützen. An der Konferenz nahmen auf Einladung der Wiener Landesrätin Sandra Frauenberger Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, Salzburgs Landeshauptfrau und Frauenlandesrätin Mag.a Gabriele Burgstaller sowie die Landesrätinnen Verena Dunst (Bgld.), Dr.in Beate Prettner (K), Mag.a Barbara Schwarz (NÖ) und Mag.a Elisabeth Grossmann (Stmk.) teil.

Laut Studie des Wiener Frauengesundheitsprogramms gaben 8 Prozent der Frauen über 14 Jahren an, bereits einen schönheitschirurgischen oder kosmetischen Eingriff hinter sich zu haben. Weitere 25 Prozent können sich vorstellen, eine solche schönheitsmedizinische Intervention machen zu lassen. Schätzungen zufolge sind es rund 50.000 Schönheitsoperationen pro Jahr, die in Österreich durchgeführt werden. Favoriten bei den medizinischen Eingriffen sind Fettabsaugungen, Brustvergrößerungen, Falten- und Gesichtsstraffungen, Augenlid- und Nasenkorrekturen. Das Nervengift Botox erreicht schon fast die Anwendungshäufigkeit von kosmetischen Artikeln. Auch immer mehr sehr junge Frauen unter 18 Jahren wünsche, sich solche Eingriffe (erfolgreiche) von ihren Eltern.

Die Landesrätinnen führen diese Entwicklung auf "immer rigidere Schönheits- und Schlankheitsvorstellungen" zurück, die von magersüchtigen Topmodels auf Laufstegen und fototechnisch verfälschten Aufnahmen von Frauen in Medien geprägt seien. Die Folge sei, dass vor allem Frauen ihren Selbstwert nach Aussehen, Gewicht und Kleidergröße definieren.

Um diesem gefährlichen Trend Einhalt zu gebieten, fordern sie ethische Kriterien und Qualitätsstandards für Schönheitseingriffe, standardisierte PatientInnen-Informationsblätter, psychologische Beratung als Voraussetzung für einen Eingriff, ein Werbeverbot für Schönheits-OPs in Discotheken, TV-Shows und anderen Medien sowie eine Kennzeichnungspflicht für unrealistisch verfälschte Bilder von Frauen in Werbesujets.

Volle Erwerbsarbeit als bestes Mittel gegen Altersarmut

Auf der Tagesordnung stand außerdem die Frauengeneration 50+: "Da Frauen nach wie vor ein erheblich geringeres Erwerbseinkommen - mitverursacht durch eine hohe Teilzeitquote - als Männer haben, liegen ihre Pensionen auch unter denen der Männer. Eine eigenständige Existenzsicherung ist so für viele Frauen nicht gegeben. Zudem sei auch bei jungen Frauen ein Rückfall in alte Rollenmuster zu beobachten, in dem der erwerbstätige Vater und die haushaltsführende Mutter idealisiert werden", heißt es in einem Antrag. Die Landesfrauenreferentinnen wünschen sich daher vom Bund eine Aufklärungskampagne über die Bedeutung des Erwerbseinkommens für die Alterssicherung. Damit soll das Bewusstsein gestärkt werden, dass mit Nichterwerbstätigkeit oder Teilzeitarbeit ein hohes Armutsrisiko -insbesondere im Alter - verbunden ist.

Frauen- und Mädchenberatungsstellen in Gefahr?

Das AMS schreibt soziale Dienstleistungen neuerdings nach dem Vergaberecht aus. Dies löst bei den Frauen- und Mädchenberatungsstellen Verunsicherung aus. Sie befürchten ihre frauenspezifischen Angebote nicht mehr aufrecht erhalten zu können, da bei öffentlichen Ausschreibungen von Dienstleistungen Faktoren wie der "niedrigste Preis" ausschlaggebend sein könnten. Als nicht-gewinnorientierte AnbieterInnen sehen sich die Beratungsstellen gegenüber gewinnorientierten Mitbewerbern benachteiligt und in ihrer Existenz gefährdet. Die über Jahrzehnte aus öffentlichen Mitteln aufgebauten Beratungsstrukturen für Frauen und Mädchen könnten dadurch massive Einbrüche erleiden, heißt es in einem Antrag der Konferenz. Eine Möglichkeit dem vorzubeugen wäre u.a. eine stärkere Berücksichtigung frauenspezifischer Beratungserfahrung im Vergabeverfahren. Die Landesfrauenreferentinnenkonferenz richtet daher an Arbeits- und Sozialminister Hundstorfer die Bitte, dass Qualitätskriterien für frauen- und mädchenspezifische Dienstleistungen im Vergabeverfahren berücksichtigt und als besonders hohes Zuschlagskriterium bewertet werden.

Einkommenstransparenz im öffentlichen Dienst der Länder und Gemeinden vorantreiben

Außerdem wollen die Landesfrauenreferentinnen genauer unter die Lupe nehmen, wie es um die Einkommenstransparenz in der öffentlichen Verwaltung der Länder und Gemeinden bestellt ist. Konkret wünschen sie sich von der Verbindungsstelle der Bundesländer eine Erhebung über die Erfahrungswerte zur Einkommenstransparenz in den Landes- und Gemeindediensten inkl. der Unternehmen mit Landes- oder Gemeindebeteiligung. Dabei sollen die einzelnen Berichtssysteme und Modelle, die Zuständigkeiten und allfällige gesetzliche Verankerungen unter die Lupe genommen werden. Die Ergebnisse und Maßnahmen sollen schließlich in einer gemeinsamen Konferenz in Salzburg mit den Gleichbehandlungsbeauftragten der Länder und Städte evaluiert und diskutiert werden.

Was die seit 1. März geltende Verpflichtung zur Gehaltsoffenlegung in Stellenanzeigen betrifft, ersuchen die Landespolitikerinnen Frauenministerin Heinisch-Hosek und Wirtschaftsminister Mitterlehner um einen Bericht darüber, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Gehaltsoffenlegung in Stellenanzeigen getroffen werden sollen.

Gemeinsame Obsorge: Länder wollen Studie

Auch zum Thema "Gemeinsame Obsorge" gab es einen Antrag der Länder. Darin wird die Justizministerin ersucht, vor den geplanten Neuerungen im Kindschafts- und Familienrecht eine Studie bei unabhängigen ExpertInnen und BeraterInnen in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen der derzeit geltenden Regelungen zu erheben. Nur so könne festgestellt werden, ob es tatsächlich einer gesetzlichen Änderung in Richtung gemeinsamer Obsorge bedürfe.

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