Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.01.2012:
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Wiederum mangelnde Fairness und Ausgewogenheit bei Förderaktion zur thermischen Sanierung

Die Bereitstellung von Bundesfördermitteln für thermische Sanierungen wird von Ludwig grundsätzlich begrüßt. Verteilungsgerechtigkeit wird aber auch diesmal vermisst

Die Erneuerung der Förderaktion des Bundes für thermische Sanierungen wird vom Wiener Wohnbaustadtrat, Michael Ludwig, grundsätzlich begrüßt. Verteilungsgerechtigkeit und Fairness vermisst Ludwig jedoch auch in den neuen Kriterien und Rahmenbedingungen, die heute von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich präsentiert wurden. "Die Bereitstellung von Bundesmitteln für die thermische Sanierung ist ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass dabei aber auch Gerechtigkeit und Fairness sichergestellt sind. Auch die neuen Kriterien der heute präsentierten Förderaktion lassen diese Ausgewogenheit leider erneut vermissen", so Ludwig. "Es darf nicht die Rechtsform eines Wohnverhältnisses dafür entscheidend sein, ob eine Wohnhaussanierung mit Steuermitteln gefördert wird. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich zu behandeln sind. Diesen Grundsatz der Gleichbehandlung sehe ich weiterhin nicht erfüllt."

Die Erfahrungen der vor drei Jahren erstmals ins Leben gerufenen Initiative hätten deutlich gezeigt, dass die Förderungen in erster Linie den ländlichen Raum mit der typischen Ein- und Zweifamilienhausstruktur begünstigen. Die Fördermittel wurden jeweils für ein Haus - unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten - gewährt. Um künftig die urbanen Gebiete Österreichs mit einzubeziehen und damit die Verteilungsgerechtigkeit sicherzustellen, wäre es notwendig, die Förderbedingungen auf die Anzahl der Wohneinheiten auszurichten und so auch den mehrgeschossigen Wohnbau im Mietshausbereich anzusprechen. Die heute präsentierten neuen Förderungsbestimmungen würden diesen Bereich nun zwar explizit ansprechen, allerdings funktioniere dieses Modell nur in der Theorie, nicht aber in der Praxis.

"Von den heute präsentierten Förderkriterien bleiben weiterhin Bewohnerinnen und Bewohner von großvolumigen, mehrgeschossigen Wohnhäusern - also klassischen Zinshäusern oder Wohnhausanlagen -, die in einem Mietverhältnis leben, ausgeschlossen", kritisierte Ludwig, der in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass die Stadt Wien jährlich knapp 200 Millionen Euro für Wohnhaussanierungen bereitstellt.

"Gerade in Zeiten, wo gezielte Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, zum Klimaschutz und vor allem auch zur Entlastung der Haushalte von höchster Bedeutung sind, ist jede zusätzliche Investition in mehrfacher Hinsicht wünschenswert und ausdrücklich zu begrüßen. Mit größtem Bedauern muss aber festgestellt werden, dass es wiederum - trotz entsprechender Vorschläge - verabsäumt wurde, die Förderkriterien dahingehend anzupassen, dass diese Mittel gleichermaßen allen zugute kommen", betonte Stadtrat Michael Ludwig. "Es wäre das Gebot der Fairness, dass selbstverständlich auch die Verteilungsgerechtigkeit sichergestellt wird. Diese sehe ich auch in den heute präsentierten neuen Kriterien in keiner Weise gegeben", so der Wiener Wohnbaustadtrat abschließend.

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