Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.04.2012:
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Ab Mai gelten neue Strafsätze für Falschparken

Falschparken kostet wie bereits angekündigt statt bisher 21 dann 36 Euro

Für das Falschparken nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie bei nicht korrekter Entrichtung der Parkometerabgabe in Kurzparkzonen werden in Wien ab 1. Mai 2012 bei Ausstellung einer Organstrafverfügung 36 statt bisher 21 Euro fällig.

Auch die Strafsätze der Anonymverfügungen und der - bei Nicht-Bezahlung - darauf folgenden Strafverfügungen werden entsprechend angehoben.

Somit beträgt dann zum Beispiel die mit Anonymverfügung verhängte Strafe für das Abstellen eines Fahrzeuges mit zwei Rädern auf dem Gehsteig 48 statt 28 Euro.

Sämtliche dieser Strafen sind seit nahezu 20 Jahren faktisch unverändert beziehungsweise im Jahr 2002 im Zuge der Euroumstellung aufgrund der Abrundung sogar gesenkt worden, während in dieser Zeit der Verbraucherpreisindex signifikant angestiegen ist.

Alle diesbezüglichen Strafeinnahmen sind zweckgebunden und kommen durch Straßenerhaltung und Verkehrsüberwachung der Verkehrssicherheit sowie Zwecken der Sozialhilfe zugute.

Rückfragehinweis für Medien

  • Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung
    Telefon: 01 79514-38021
    Fax: 01 79514 99-38015
    E-Mail: michael.hradil@wien.gv.at