Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.06.2012:
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Mariahilf, Neubau, Josefstadt: Pilotprojekt "AnrainerInnenparken" startet

Neue Parkregelung in Mariahilf, Neubau und Josefstadt zugunsten von AnrainerInnen der Bezirke

Um die Stellplatzsituation in den Wiener Innenstadtbezirken für AnrainerInnen spürbar zu verbessern, stehen den BezirksbewohnerInnen ab Ende Juni 2012 jeweils in einem bestimmten Bereich der Bezirke Mariahilf, Neubau und Josefstadt eigens freigehaltene Parkplätze zur Verfügung.

"Es ist vorgesehen, pro Gebiet maximal einen Anteil von zehn Prozent der zur Verfügung stehenden Parkplätze für die BezirksbewohnerInnen freizuhalten. Dadurch soll in Gebieten mit besonders hohem Stellplatzdruck Abhilfe geschaffen werden. Mit dem Pilotprojekt wollen wir testen, wie sich diese Regelung bewährt", so Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.

"Viele Besucher des Raimundtheaters kommen mit dem Auto und verstellen die Parkplätze. Wir möchten mit dem Pilotversuch den Mariahilfern eine faire Chance für einen Parkplatz geben", so Renate Kaufmann, Bezirksvorsteherin im 6. Bezirk.

"Das AnrainerInnenparken ist ein guter Schritt um die Stellplatzsituation für die BewohnerInnen des unteren Spittelbergs zu verbessern. Es ist auch ein wichtiger Schritt in Richtung Mobilität der Zukunft, die am Klimaschutz und an der Lebensqualität der Menschen orientiert ist", so Thomas Blimlinger, Bezirksvorsteher im 7. Bezirk.

"Ich freue mich, dass das Pilotprojekt "AnrainerInnenparken" auch in der Josefstadt startet. Josefstädter Parkpickerlbesitzer sollen schneller einen Stellplatz finden. Mein Ziel bleibt es, das Projekt auf den gesamten Bezirk auszudehnen und mehr Parkplätze für Josefstädter vorzusehen", so Veronika Mickel, Bezirksvorsteherin im 8. Bezirk.

Das Konzept

Die Zonen werden durch Halte- und Parkverbotsschilder mit Zusatztafeln "ausgenommen Fahrzeuge mit Parkkleber für den ... Bezirk sowie Behinderte" ausgewiesen.

Diese speziellen Parkplätze können ausschließlich von BesitzerInnen eines "Parkpickerls" des Bezirks genutzt werden. Sie sind nicht auf die Benutzung von BewohnerInnen eines bestimmtes Bezirksteils, einer bestimmten Straße oder eines bestimmtes Hauses eingeschränkt. Als Nachweis für die Überprüfbarkeit durch die Exekutive dient das "Parkpickerl".

Fahrzeuge, die mit einem Behindertenausweis gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen ebenso in diesen Halte- und Parkverbotszonen abgestellt werden.

Das Abstellen von "Motorrädern" und Fahrzeugen mit Parkkarten für Beschäftigte und Betriebe, ist in Ermangelung eines "Parkpickerls" auf diesen Flächen nicht erlaubt.

Für LenkerInnen von Motorrädern werden nach Möglichkeit eigene "Motorradabstellplätze" geschaffen. Eine solche Zone entsteht beispielsweise im 6. Bezirk im Bereich der Strohmayergassse 11 auf eine Länge von 15 Metern. Dieser Abschnitt wird hinkünftig im Zeitraum vom 1.3. - 31.10 jeden Jahres speziell für das Abstellen von Motorrädern und Motorfahrrädern zur Verfügung stehen.

Sollte durch die neuen Regelungen ein zusätzlicher Bedarf an derartigen "Motorradabstellplätzen" entstehen, wird diesem Umstand nach einem entsprechenden Beobachtungszeitraum nach Möglichkeit Rechnung getragen werden.

Für AnrainerInnen, die ein "Parkpickerl" besitzen, entstehen keine Zusatzkosten.

Details zum Pilotprojekt

Aufgrund der hohen Parkraumauslastung einzelner Bezirksteile in Mariahilf, Neubau und in der Josefstadt wurden - nach Abstimmung der betroffenen Fachdienststellen und der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und Bürgerbeteiligung - die genannten Bezirke als Pilotprojekt herangezogen.

Als Zonen wählten die Bezirke selbst, aufgrund des erhöhten Stellplatzdruckes, vorrangig die unmittelbaren Nahbereiche von Veranstaltungsstätten, wie z.B. das Raimundtheater, das Theater an der Josefstadt, das Volkstheater, das Museumsquartier, etc. aus.

Im Auftrag von Frau Vizebürgermeisterin und amtsführender Stadträtin Mag.a Maria Vassilakou erstellte die Magistratsabteilung 65 - Rechtliche Verkehrsangelegenheiten eine verkehrsrechtliche Expertise, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Reservierung von Stellplätzen für BezirksbewohnerInnen auf Straßenflächen mit öffentlichem Verkehr möglich ist.

Ein von der Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten beauftragtes Zivilingenieurbüro erhob in detaillierten Untersuchungen, ob in den vorgeschlagenen Zielgebieten sämtliche für eine gesetzeskonforme Umsetzung erforderliche Rahmenbedingungen erfüllt sind.

An verschiedenen Werktagen zu unterschiedlichen Zeiten wurden umfangreiche Parkraumerhebungen durchgeführt. Dabei wurden die Spielzeiten der Veranstaltungsstätten berücksichtigt. Die erhobenen Daten wurden im Anschluss eingehend analysiert.

Wesentliche Kriterien waren dabei:

  • Anzahl der Kraftfahrzeuge
  • Art der Kraftfahrzeuge (Unterscheidung nach PKW, Lieferwagen, LKW, Bus einspurige Kraftfahrzeuge)
  • KFZ unterschieden nach Art der Abgabenentrichtung
  • Anzahl der freien Stellplätze

Zu allen erhobenen Zählzeiten wurde eine starke Stellplatzauslastung festgestellt, wobei speziell in den Abendstunden ein erheblicher Anstieg der Auslastung zu verzeichnen war. Es ergab sich ein ausgeprägter Parkplatzdruck und Parkplatzsuchverkehr für die BezirksbewohnerInnen. Weiters ergab sich in den betroffenen Bezirksteilen ein hoher Anteil an parkenden Autos ohne Bezirkspickerl. Diese Anzahl soll durch die Einführung der AnrainerInnenparkzonen verringert werden.

Nach Vorstellung der Untersuchungsergebnisse in den Bezirksvorstehungen erfolgte die Festlegung der Detailstandorte der künftigen Halteverbotszonen vor Ort unter Einbeziehung der Interessen der Wirtschaftskammer Wien.

Der Pilotversuch AnrainerInnenparkzonen gilt vorerst für einen Probezeitraum von einem Jahr. Rechtzeitig vor Ablauf des Probezeitraums erfolgt die Evaluierung der Maßnahmen durch ein Zivilingenieurbüro. Sollte sich das Modell der AnrainerInnenparkzonen bewähren und das Projekt die Zielvorstellungen erfüllen, ist geplant, die Maßnahmen definitiv festzulegen. In diesem Fall wäre die Ausdehnung der Zonen auf weitere Stellflächen denkbar.

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