Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 06.11.2012:
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Wiener Sonderlandtag (1)

Verlangen gemäß § 120 WStV "Gerechtigkeit für Wiens Seniorinnen und Senioren"

Der 17. Wiener Landtag begann um 11 Uhr zum Thema "Gerechtigkeit für Wiens Seniorinnen und Senioren unter Berücksichtigung der landesgesetzlichen und landesvollzieherischen Rechtsgrundlagen wie insbesondere Pensionsordnung, Valorisierungsgesetz (Wiener Stadtverfassung), Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz, Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse festgestellt wird, Vertragsbedienstetenordnung 1995, Wiener Landarbeitsordnung 1990 oder Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Wohnbeihilfe".

Der Zweite Wiener Landtagspräsident Johann Herzog (FPÖ) begründete das Thema damit, dass gerade SeniorInnen mit niedrigem Einkommen in einer schwierigen Situation seien. Unter anderem würden Wohn- und Energiekosten durch die Gebührenpolitik der Wiener Stadtregierung zunehmend zu einem Luxusgut. Herzog kritisierte weiters Erhöhungen im Bereich Gesundheit, sowie bei Kanal, Wasser, Hundeabgabe und Wiener Linien. Aus seiner Sicht müssten Wohnkosten in die Wohnbeihilfe einfließen und die Energiepreise gesenkt werden. Ein "massiver Wertverlust des Euro" sei ein weiteres Problem für sozial Schwache. Seit 2002 betrage der Kaufkraftverlust 22,5 Prozent. Ebenso würden Pensionserhöhungen immer geringer ausfallen. Zumindest eine Erhöhung im Rahmen des Verbraucherpreisindexes sollte die Regel sein. Kritik übte Herzog auch massiv an einer möglichen Nulllohnrunde für Wiener Beamte und Vetragsbedienstete, hier sei die Gewerkschaft gefordert. Er brachte drei Anträge zur Stärkung der Kaufkraft in Form von Pensionserhöhungen und Gehaltsanpassungen bei aktiven und pensionierten Beamten bzw. Vertragsbediensteten ein.

GRin Ingrid Korosec (ÖVP) fand die Anträge durchaus unterstützenswert – allerdings nur, wenn man sich dies auch leisten könne. Was definitiv nicht der Fall sei. Korosec sprach sich für zeitgerechtes Sparen aus, den nächsten Generationen dürften nicht nur Schulden hinterlassen werden. Dies habe die Bundesregierung verantwortungsvoll umgesetzt, "auch wenn es hart ist". Das Durchschnittspensionsalter in Österreich betrage derzeit 58 Jahre, bei steigender Lebenserwartung. Das sei auf Dauer nicht finanzierbar, deshalb müsse das faktische und nicht das gesetzliche Pensionsantrittsalter erhöht werden. Kritik übte Korosec weiters an der in Wien nicht umgesetzten Pensionsreform aus dem Jahr 2004. Zudem konnte sie nicht nachvollziehen, warum der Wiener Seniorenbund eine 50prozentige Reduktion seiner Mittel in Kauf nehmen müsse, während die Dotation des Pensionistenverbandes gleich bleibe.

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