Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.11.2012:
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Städtebund-Vorschläge Fahrradstraßen und Begegnungszonen könnten bald umgesetzt werden

Städtebund-Vorschläge Fahrradstraßen und Begegnungszonen könnten bald umgesetzt werden

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Verbesserungen für RadfahrerInnen und FußgängerInnen sind wesentliche Anliegen des Österreichischen Städtebundes.

Zwei Kernforderungen könnten nunmehr bald umgesetzt werden. In der 26. Straßenverkehrs-Novelle (StVO), deren Begutachtungsfrist kürzlich zu Ende gegangen ist, ist nunmehr mit §67 die Fahrradstraße aufgenommen: demnach gibt es künftig die Möglichkeit, reine Fahrradstraßen zu schaffen, wobei nur das Zu- und Abfahren für andere Verkehrsmittel erlaubt ist, in diesen Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern wird erlaubt sein.

"Mit der Fahrradstraße wird eine wesentliche Forderung des Österreichischen Städtebundes verwirklicht. Internationale Erfahrungen zeigen, dass damit Radfahren attraktiver und sicherer gemacht wird und fördert das positive Radfahrklima insgesamt", sagte Klaus Luger, Vizebürgermeister von Linz und Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Österreichischen Städtebundes, der heute und morgen zum Treffen nach Salzburg eingeladen hat. Insbesondere in Städten hat der Radanteil im Verkehr stark zugenommen, so liegt der Radverkehrsanteil in Innsbruck mittlerweile bei 23 Prozent.

Ein zweites Anliegen des Städtebundes ist die Begegnungszone, die vor allem in Innenstadtzonen wichtig ist: in Begegnungszonen können Fußgänger, Kfz und Fahrräder gleichberechtigt die Fahrbahn benützen, mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h. Der Vorteil: alle Verkehrsteilnehmer müssen aufmerksam sein. Erfahrungen zeigen, dass dadurch die Verkehrssicherheit sehr hoch ist. Die rechtliche Basis für solche Begegnungszonen, hat bisher gefehlt und ist nunmehr auf Anregung des Städtebundes ebenfalls in der StVO-Novelle enthalten.

Eine weitere Forderung des Städtebundes, nämlich die völlige Aufhebung der Radwegebenützungspflicht, ist in dieser Form nicht enthalten. Hingegen wird es in Zukunft zumindest die Möglichkeit geben, für bestimmt Straßen die Benützungspflicht aufzuheben. Dazu Städtebund-Generalsekretär Weninger: "Es gilt die weniger dominanten VerkehrsteilnehmerInnen zu schützen und ihnen entsprechenden Platz einzuräumen. Die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht zur Entkopplung schneller und langsamerer RadfahrerInnen soll dazu beitragen, im Kampf um den (Straßen)Raum vermehrt Chancenfairness einkehren zu lassen", so Weninger abschließend.

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