Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.12.2012:
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19. Wiener Landtag (5)

Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien

LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) arbeite gut und laufend mit RechtspflegerInnen zusammen, die gute Arbeit leisten. Er betonte, dass es sich dabei um VertreterInnen in erster Instanz handle. Hingegen betreffe das hier behandelte Gesetz den sehr wichtigen Rechtsschutz in zweiter Instanz. Die FPÖ stellte den Antrag auf Zurückstellung des Poststückes an die Landesregierung, was mit den Mehrheitsstimmen der Regierungsparteien abgelehnt wurde.

StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) betonte in ihrem Schlusswort die drei Ziele der Gesetzesvorlage: Erstens seien organisationsrechtliche Grundlagen und Voraussetzungen zu beschließen, zweitens sollten qualitätsvolle, transparente Verfahren ermöglicht werden und drittens werde es positive Effekte für den Rechtsschutz der BürgerInnen und auch der Unternehmen haben.

Der Abänderungsantrag der ÖVP fand keine Mehrheit. Die 1. Lesung der Gesetzesvorlage wurde mehrstimmig angenommen. Die 2. Lesung wurde auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt, da keine zwei Drittel-Mehrheit erreicht werden konnte.

Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz

LAbg Mag. Barbara Feldmann (ÖVP) brachte einen Abänderungsantrag ein mit der Begründung, die LandesrechtspflegerInnen sollten unabhängig sein und daher sollte auch ein eigenes Gehaltsschema gelten.

LAbg. Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) nahm vorweg, den Abänderungsantrag der ÖVP abzulehnen, da die LandesrechtspflegerInnen jedenfalls unabhängig seien, jedoch im vorgeschlagenen Schema weniger verdienen würden.

Der Abänderungsvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die Gesetzesvorlage wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

Änderung des Gebrauchsabgabengesetzes 1966

LAbg. Mag. Dr. Barbara Kappel (FPÖ) kündigte an, dass sie der Änderung "sicher nicht zustimmen" werde, da diese eine Serie von Gesetzen zur Erhöhung von Gebühren und Abgaben vorsehe. Mehr als hundert Millionen Euro würden die Mehrbelastungen für BürgerInnen und Unternehmen ausmachen. Insgesamt wären es für die Jahre 2010 bis inklusive 2013 Mehreinnahmen von 1,2 Mrd. Euro für die Stadt. Sie erklärte, dass Gebrauchsabgaben entstünden, wenn öffentlicher Raum benutzt werde, so z. B. beim Aufstellen von Schanigärten oder Baucontainern. Daher seien vor allem Betriebe von den höheren Gebühren betroffen. Kappel befürchtete die Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und in weiterer Folge die Abwanderung von Unternehmen vom Standort Wien. Den einzigen positiven Lenkungseffekt sehe sie darin, dass Baufirmen aufgrund der monatlichen Abrechung, ihre Vorhaben schneller fertig stellen könnten.

LAbg. DI Martin Margulies (Grüne) führte an, dass die letzte Erhöhung mehr als ein Jahrzehnt zurück liege. Auch die Wirtschaftskammer habe bereits zugestimmt. Vorteile sehe er vor allem darin, dass die BezirksvorsteherInnen mehr Mitspracherecht bei Schanigärten-Genehmigungen hätten und betonte die gerechtere Umverteilung für LokalbesitzerInnen in den unterschiedlichen Bezirken.

LAbg. Komm.Rat Friedrich Strobl (SPÖ) könne nicht nachvollziehen, dass die ÖVP-Abgeordneten die Änderung ablehnen wollen, obwohl sie die meisten verhandelten Vorschläge selbst eingebracht hätten. Die neue Regelung sei keine Erhöhung, sondern es sollten die Gebühren gerechter zwischen Betrieben im 1. Bezirk und in weniger belebten Zonen verteilt werden. Diese Neuregelung werde von der Tourismuswirtschaft, der Wirtschaftskammer und den Kaffeesiedern begrüßt. Die Sorge von LAbg Kappel, dass die Betriebe abwandern würden, teilte er nicht, vielmehr sollte sie die Ablehnung überdenken.

LAbg. Ing. Isabella Leeb (ÖVP) erklärte ihre Ablehnung damit, dass das "Standortproblem Wiens" weiter geschürt und die Arbeitslosigkeit noch stärker erhöht werden würde. Sie betonte: "die Kuh, die man melkt, muss man auch pflegen".

Auf diese Stellungnahme bezog sich Vbgmin Mag.a Renate Brauner (SPÖ) in ihrem Schlusswort: GR Leeb habe deutlich gemacht, dass es nicht um sachliche Behandlung gehe, sondern zeige, dass der Standort schlecht geredet werde. Die Stadt unterstütze damit aber die Wiener Wirtschaft.

Das Gesetz wurde mehrstimmig beschlossen.

Entwurf eines Gesetzes über das Wiener Parteienförderungsgesetz 2013

LAbg. David Ellensohn (Grüne) definierte die Eckpunkte der Förderung: die Verteilung der Mittel werde gekürzt, die Höhe der Wahlwerbung mit sechs Mio. Euro beschränkt, die Höhe der Spenden mit 30.000 Euro. Abschließend hoffte er, dass sich der § 10, das Fairnessabkommen, das vor dem Wahlkampf beschlossen werde, auch bewahrheiten möge.

Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.

Die Sitzung des Wiener Landtages wurde um 13.43 Uhr geschlossen. Die nächste Sitzung findet am Montag, 17. Dezember 2012 statt.

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