Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.12.2012:
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StR Ludwig: Weitere Verbesserungen für BewohnerInnen und Ökologie durch Novelle der Bauordnung

Techniknovelle 2012 tritt mit Jänner 2013 in Kraft: Verpflichtender Einsatz hocheffizienter Energiesysteme und erleichterte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Zukünftig müssen bei Neubauten sowie bei Zu- und Umbauten - sofern mindestens 25 Prozent der Oberfläche des Gebäudes betroffen sind - hocheffiziente alternative Systeme eingesetzt werden, wenn dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Gleichzeitig ist dadurch auch sichergestellt, dass es zu keinen zusätzlichen Kosten im Bereich des Wohnens kommt.

"Mit der Novellierung der Wiener Bauordnung forciert die Stadt Wien die verstärkte Ökologisierung am Gebäudesektor. Wir setzen damit einerseits einen wichtigen Schritt zur weiteren Absenkung des Energiebedarfs und steigern gleichzeitig aber auch die Gesamtenergieeffizienz", erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Techniknovelle 2012 wurde im Wiener Landtag am 2. Oktober beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Die Techniknovelle zur Wiener Bauordnung sieht wesentliche Verbesserungen im Bereich der energietechnischen Ausführung von Gebäuden vor. Neben baurechtlichen Erleichterungen, die den optimalen Einsatz von Wärmedämmmaßnahmen und somit eine Absenkung des Heizwärmebedarfs ermöglichen, wird auch die Materie der Energieversorgung verbindlich geregelt. So ist der Einsatz hocheffizienter Energiesysteme bei Neubauten sowie auch bei wesentlichen Zu- und Umbauten gesetzlich verpflichtend, wenn dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Als hocheffiziente alternative Systeme gelten beispielsweise Kraft-Wärme-Kopplungen, Fern-/Nahwärme sowie Fern-/Nahkälte, Wärmepumpen und auch sämtliche dezentralen Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen. Bei der Energie aus erneuerbaren Quellen handelt es sich um nachhaltig zur Verfügung stehende Energieressourcen. Dazu zählen Wasserkraft, Windenergie, Erdwärme (Geothermie) sowie die Sonnenenergie.

Die Entscheidung für das bestmögliche System ist nach den lokalen, klimatischen und technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten zu treffen. Wesentlich ist aber vor allem auch die wirtschaftliche Realisierbarkeit. Es muss ein kostenoptimales Verhältnis zwischen den zu tätigenden Investitionen und den über die Lebensdauer des Gebäudes eingesparten Energiekosten erreicht werden. So soll sichergestellt werden, dass es zu keinen zusätzlichen Kosten - und somit zu keinen zusätzlichen Belastungen für NutzerInnen und BewohnerInnen - kommt. "Neben den wichtigen ökologischen Maßnahmen soll vor allem auch eine Entlastung der Bewohnerinnen und Bewohner erreicht werden", betont Stadtrat Ludwig.

"Mit der neuen gesetzlichen Regelung geht die Stadt Wien ihren Weg in den Bereichen Ökologie und Klimaschutz konsequent fort", so der Wiener Wohnbaustadtrat. In dem Zusammenhang verweist Ludwig auf die federführende Rolle, die gerade der Wiener Wohnbau - und hier besonders der geförderte Wohnbau einnimmt. So gilt etwa der Niedrigenergiestandard seit mehr als zehn Jahren verpflichtend. Gleichzeitig weist Wien bereits heute die höchste Dichte im mehrgeschoßigen Wohnbau in Passivhaustechnologie auf. Darüber hinaus setzt die Stadt seit vielen Jahren enorme Anstrengungen im Bereich der thermischen Sanierung.

"Mit der Techniknovelle 2012 werden einheitliche Standards geschaffen. Wir forcieren die Energieeffizienz und erreichen so auch deutliche Einsparungen, die nicht zuletzt auch wesentliche Verbesserungen für die Bewohnerinnen und Bewohner und unsere Umwelt bringen", so Michael Ludwig abschließend.

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