Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 07.01.2013:
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21. Wiener Landtag (3)

Gesetzesentwurf über Petitionen in Wien

LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) meinte, mit dem neuen Petitionsrecht sei es für die BürgerInnen nun leichter, Ideen oder Vorschläge mit Hilfe der Politik zu verwirklichen. Er erinnerte, dass es die ÖVP gewesen sei, die sich immer wieder für die Schaffung dieses Rechtes ausgesprochen habe. Dieses Recht werde es ermöglichen, von Institutionen Stellungnahmen einzuholen, welche von den politischen Gremien auch zwecks Rückfragen eingeladen werden können. Auch die Stellung des Einbringers sei dadurch gestärkt worden. Es diene zu dem als wichtiges Instrument für die Bürgerbeteiligung und das Mitspracherecht, schloss er.

LAbg. Dr. Jennifer Kickert (Grüne) meinte, das zu beschließende Petitionsrecht sei eine sehr gute Möglichkeit Anregungen und Beschwerden der BürgerInnen zu bearbeiten. Die Politik müsse allerdings danach trachten, dass dieses neue Instrument auch tatsächlich angewandt werde. Wichtig sei dabei auch, dass neben den Einbringern der Petition auch Organe bzw. Institutionen einbezogen würden.

LAbg. Mag. Johann Gudenus (FPÖ) betonte, die Forderung nach Schaffung eines Petitionsrechtes sei eine langjährige Forderung der FPÖ gewesen. Die Umsetzung dieses Gesetzes sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Er halte dieses Recht für ein niederschwelliges Instrument, mit dem sich Menschen am politischen Geschehen beteiligen können. Das Wahlrecht müsse weiterhin ein Staatsbürgerrecht bleiben.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) sah in dem Gesetz mehr Bürgerbeteiligung und mehr Demokratie für Wien. Das Petitionsrecht sei ein anerkannter Teil des Grundrechts geworden. Die Umsetzung des Petitionsrechts bedeute auch ein hohes Maß an Einbindung der Einbringer. Er kündigte an, das Petitionsrecht noch weiter entwickeln zu wollen.

Abstimmung: Das Gesetz wurde in erster und zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

Änderung der Wiener Stadtverfassung

LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) meinte, mit dem Wunsch nach dieser Gesetzesänderung habe die Wiener Stadtregierung einen bereits gemachten Fehler fortgesetzt. Er beschwerte sich darüber, dass die von der ÖVP initiierte Befragung zur Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung nicht akzeptiert worden sei, weil die Fragestellung aufgrund eines juridischen Gutachtens nicht zulässig gewesen sei. Er kritisierte die in seinen Augen suggerierende Fragestellung zum Thema Parkraumregelungen in Wien.

LAbg. David Ellensohn (Grüne) sah in der Fristverkürzung auf ein Monat eine wesentliche Verbesserung der Wiener Stadtverfassung. Dadurch habe man es künftig leichter Volksabstimmungen durchzuführen.

LAbg. Mag. Johann Gudenus (FPÖ) wendete ein, man hätte sich viel früher mit dieser Möglichkeit einer Verfassungsänderung auseinander setzen müssen. Er merkte zudem an, dass die Fragestellung zu den Parkraumregelungen ebenfalls erst kurz vor der Beschlussfassung geändert worden sei. Diese Verhaltensweisen würden kein gutes Bild auf die Wiener Stadtregierung werfen. Er wolle den Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen, ob diese Gesetzesänderung überhaupt möglich sei.

LAbg. DI Rudi Schicker (SPÖ) verwies im Zusammenhang mit den Gründen für die Gesetzesänderung auf die Antworten des Landeshauptmannes in der vorangegangen Fragestunde. Theoretisch hätte die Volksbefragung bei Einhaltung aller Fristen sonst erst im Dezember 2013 stattfinden können. Außerdem sei er der Meinung, man dürfe die Bürger nicht zu lange warten lassen. Die Frage nach der Durchführung von Olympischen Spielen sei wichtig, weil wenn wir uns bewerben würden, hätte man genügend Zeit Sportstätten entweder zu erneuern oder umzugestalten.

LAbg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ) kritisierte eine Stellungnahme des Landeshauptmannes, dass dieser sich eine bundesweite Volksbefragung zur Wehrpflicht gleichzeitig mit der Wiener Volksbefragung vorstellen könne. Häupl habe nicht gewusst, dass dies organisatorisch nicht möglich sei.

LAbg. Sandra Frauenberger (SPÖ) betonte, sowohl das Petitionsrecht als auch der die Verfassungsänderung hinsichtlich Fristverkürzung für die Durchführung von Volksbefragungen stärke die direkte Demokratie.

Abstimmung: Das Gesetz wurde in der ersten Lesung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen, in der zweiten Lesung mit den Stimmen der Regierungspartei angenommen.

Änderung des Wiener Katastophenhilfe- und Krisenmanagementsgsetzes

LAbg. Ing. Udo Guggenbichler (FPÖ) brachte einen Beschlussantrag ein, das Pyrotechnikgesetz dahingehend zu ändern, den Gebrauch von Knallkörpern zu Silvester zeitlich und lärmtechnisch einzuschränken.

Abstimmung: Das Gesetz wurde einstimmig angenommen, der Antrag der FPÖ abgelehnt.

Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes

LAbg. Dominik Nepp (FPÖ) kritisierte, dass man sich bis jetzt die Bestausgebildeten hätte aussuchen können, während die EU nun auch eine Gleichstellung der Drittstaatenausbildung verlange. Auch sprach er sich gegen die neue Familienzusammenführungsregelung aus, die unkontrollierte Zuwanderung bedeute.

LAbg. Peter Florianschütz (SPÖ) wies darauf hin, dass das Qualifikationsniveau schon jetzt in der EU geregelt sei und ebenso die Familienzusammenführung.

Abstimmung: Gesetz in erster Lesung einstimmig, in zweiter Lesung mehrstimmig angenommen.

Der Landtag endete um 14.02 Uhr.

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