Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.02.2013:
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Transferzahlungen der Gemeinden verdreifacht

Das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung legt gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund den aktuellen Gemeinde-Transferbericht vor

Aus dem präsentierten Transferbericht geht hervor: In den letzten zehn Jahren sind die Netto-Transferzahlungen der Gemeinden an die Länder von 404 auf 1.171 Mio. Euro gestiegen. Der Verdreifachung der Transfers steht ein Anstieg der Gemeinde-Ertragsanteile von 30 Prozent gegenüber.

Das Transfersystem in Österreich ist weitgehend intransparent. Wer welche Mittel mit welcher Verteilungswirkung bekommt ist kaum nachzuvollziehen. Die Gemeinden zahlen derzeit rund 1,9 Milliarden Euro mehr an die Länder, als sie wieder retourniert bekommen, das entspricht 36,2 Prozent der Ertragsanteile. Finanzschwache Gemeinden profitieren unverhältnismäßig viel gegenüber finanzstarken Gemeinden.

Die Transfereinnahmen haben zwischen 2002 und 2011 um 27 Prozent, die Transferzahlungen der Gemeinden an die Länder haben um rund 69 Prozent zugenommen. Einen großen Anteil an dieser negativen Entwicklung haben der Anstieg der Krankenanstalten- und der Sozialhilfeumlage.

Im Jahr 2002 mussten die Gemeinden 30 Prozent ihrer Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich über Transfers wieder an die Länder zurückgeben. 2011 sind dies bereits 40 Prozent.

Die einzelnen Bundesländer weisen 2011 jedoch unterschiedliche Entwicklungen auf. Während die Gemeinden in der Steiermark und im Burgenland die niedrigste Transferlast zu tragen haben, müssen die in Oberösterreich und Kärnten tiefer in die Tasche greifen. Die Ursache darin liegt, dass es in Österreich derzeit acht unterschiedliche Transfersysteme gibt. Ein krasses Beispiel dafür bietet die Krankenanstaltenumlage: Im Burgenland beträgt dies 21 Euro pro Kopf, in Oberösterreich hingegen 203 Euro.

Eine Vielfalt an Transferverflechtungen führt zu Intransparenz "Durch die vielfältigen Transferbeziehungen zwischen den Ländern und Gemeinden entstehen nicht mehr nachvollziehbare Umverteilungseffekte. Es kommt auch zu Verstößen gegen Prinzipien der Autonomie sowie der Konnexität von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung", so Peter Biwald, Geschäftsführer des KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung.

Auf Ebene der Länder und Gemeinden werden rund 52.000 Transferbeziehungen abgewickelt, die auf Basis einer qualifizierten Schätzung Transaktionskosten in Höhe von 2,4 bis 4,5 Prozent des Transfervolumens ausmachen. In Summe entspricht dies rund 100 Mio. Euro.

Zersplitterung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung

Derzeit existieren in einigen Aufgabenbereichen sehr zersplitterte Kompetenzregelungen. Im Sozialbereich sind zum Beispiel alle drei Gebietskörperschaftsebenen, aber auch Gemeindeverbände und Sozialfonds für unterschiedliche Aufgaben zuständig. So werden von den Gemeinden etwa große Teile der Kosten für Sozialhilfe getragen, während die Gemeinden allerdings keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Leistungen der Sozialhilfe haben. Dies führt in der Regel zu Ineffizienzen.

Vermischung von Lasten- und Ressourcenausgleich

Die Krankenanstalten-, Landes- und Sozialhilfeumlagen werden in der Regel nach einem besonderen Finanzkraftschlüssel berechnet. Damit wird der Lastenausgleich zugunsten des Landes mit einem Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden vermischt. Es besteht dadurch Intransparenz, welchen Betrag nun eine finanzkräftige Gemeinde als Lastenausgleich an das Land zahlt und welcher Betrag indirekt als Ressourcenausgleich den anderen Gemeinden zufließt. Dies gilt auch umgekehrt: finanzschwache Gemeinden wissen nicht, welchen Betrag sie eigentlich an das Land zum Lastenausgleich zahlen müssten und welchen Teil die anderen Gemeinden als Ressourcenausgleich übernehmen.

Finanzausgleich wird auf den Kopf gestellt

Das Transfersystem führt auch zu einer Nivellierung der Finanzkraftausstattung nach Finanzkraftquintilien sowie nach Größenklassen zu einer Überkompensation. So verfügen die Gemeinden unter 1.000 EinwohnerInnen (EW) am Ende des Finanzausgleichs über eine höhere Finanzkraft als die Gemeinden zwischen 10.000 und 50.000 EW. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird im Finanzausgleich aufgehoben. Nach den Transfers verfügen die Gemeinden bis 1.000 EW über höhere Mittel pro Kopf als die darüber liegenden Gemeinden. "Der KDZ-Bericht zeigt deutlich auf, wie ineffizient und teuer das Transfersystem in Österreich mittlerweile geworden ist", erklärte dazu Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. "Um den hohen Standard der kommunalen Leistungen aufrechtzuerhalten, brauchen wir eine Entflechtung dieser Geldströme und einen fairen Finanzausgleich, der sich an den tatsächlichen Aufgaben der Städte, Gemeinden und Bundesländer orientiert."

Handlungserfordernisse

Das Transfersystem bedarf einer grundsätzlichen Reform, die von folgenden Schwerpunkten geleitet sein soll:

  • Transferentflechtung – Länder tragen künftig vollständig die Finanzierung der Krankenanstalten und Sozialhilfe, Gemeinden jene der Kinderbetreuung und Musikschulen;
  • Abtausch der Landesumlagen gegen Landesförderungen – Vereinfachen des Transfersystems;
  • Finanzkraftausgleich durch ein bis zwei Transfers direkt auf Gemeindeebene – keine Überkompensation der Finanzkraft, sondern Angleichung auf beispielsweise 90 Prozent des Durchschnitts;
  • Lastenausgleich für die überörtliche Leistungserbringung berücksichtigen;
  • Bedarfszuweisungen transparent und nachvollziehbar machen.

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