Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.04.2013:
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Städtebund: Verkehrsberuhigung ist wichtigste Maßnahme gegen Lärm

Internationaler Tag gegen Lärm am 24.4.

Am 24. April findet der internationale Tag gegen Lärm statt. 2,7 Millionen Menschen fühlen sich laut aktuellen Umfragen in Österreich durch Lärm in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld beeinträchtigt. Lärm kann psychisch und körperlich krank machen. Maßnahmen gegen Lärmbelastung in Städten sind daher ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung.

Der größte Lärmerreger ist dabei der Straßenverkehr. Hier wenden die Städte verschiedenste Maßnahmen an, um den Straßenlärm einzudämmen: Von der Errichtung von Lärmschutzwänden über Rückbaumaßnahmen und Grünelemente zur optischen Einengung des Straßenraumes bis hin zur Planung von Umfahrungsstraßen investieren Städte in Lärmverminderung.

Niedrigere Geschwindigkeit hilft Lärm reduzieren

Eine Reduktion der Geschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h senkt die Lärmbelastung im Ortsgebiet ähnlich stark wie eine Verringerung des Verkehrsaufkommens um zwei Drittel. Tempo 30 hat auch einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit: Die Zahl der Verkehrsunfälle sinkt. "In Graz, wo 1992 eine generelle Tempo 30-Regelung (mit Ausnahme von Vorrangstraßen) eingeführt wurde, sind in den vergangen 20 Jahren trotz Bevölkerungswachstum die Verkehrsunfälle um 20 Prozent zurückgegangen", sagt dazu der Grazer Stadtrat Gerhard Rüsch.

Aus einer aktuellen, stichprobenartigen Erhebung des Österreichischen Städtebundes geht hervor, dass die meisten Städte bereits für mehr als die Hälfte ihrer Straßen Tempo 30 verordnet haben und viele Städte planen ihre Tempo-30-Zonen weiter auszuweiten. Als Hauptgrund wird dabei Verkehrssicherheit angegeben, an zweiter Stelle steht bereits die Lärmreduktion.

"Straßen, in denen Tempo 30 gilt, werden für FußgängerInnen und RadfahrerInnen attraktiver. Vor allem Kinder und ältere Personen profitieren davon. Eine höhere FußgängerInnen-Frequenz bringt den Geschäfts- und Einkaufsstraßen auch erhöhte KundInnenfrequenz. Es gibt wieder mehr Platz für andere Verkehrsarten und eine Umnutzung des Öffentlichen Raums für andere Zwecke als den Autoverkehr kann stattfinden", sagt Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.

Neu: Fahrradstraße und Begegnungszone

Seit 1. April 2013 gibt es für Städte und Gemeinden in Österreich die Möglichkeit Begegnungszonen und Fahrradstraßen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) zu verordnen. St. Pölten, Horn, Judenburg und Linz haben bereits erste Begegnungszonen erfolgreich umgesetzt, in weiteren Städten wie Klosterneuburg, Eisenstadt, Tulln und Wien sind Begegnungszonen in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Die jüngste Befragung des Städtebundes unter seinen Mitgliedern zeigt auf, dass zahlreiche Städte auch Fahrradstraßen geplant oder bereits fertiggestellt haben. Darunter Vösendorf, Tulln oder Neusiedl am See.

"Der Städtebund hat sich erfolgreich für diese Erneuerungen in der Straßenverkehrsordnung eingesetzt. Fahrradstraßen und Begegnungszonen fördern eine Temporeduktion des motorisierten Individualverkehrs und tragen so zu einer höheren Verkehrssicherheit bei", so Weninger.

Eine Begegnungszone erlaubt die gemischte Nutzung der gesamten Straßenfläche aller VerkehrsteilnehmerInnen und kann für einzelne Straßenstellen, ganze Straßen oder Gebiete verordnet werden (§ 76 StVO).

Mit dem Instrument der Fahrradstraße können ganze Straßen für den Fahrradverkehr priorisiert werden. Dem MIV ist nur das Zu- und Abfahren erlaubt und hat gegenüber dem Fahrradverkehr Nachrang (§ 67 StVO).

Die genannten Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrslärms wirken sich äußerst positiv auf die Lebensqualität in Wohngebieten aus.

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