Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.06.2013:
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Baudirektion der Stadt Wien zu Alpine-Insolvenz

Durch die Insolvenz der Alpine Bau GesmbH sind laufende Bauführungen im Hoch- und Tiefbau des Magistrats mit einem Gesamtauftragswert in der Höhe von ca. 10 Mio. Euro betroffen. Wiener Wohnen und der Krankenanstaltenverbund vermelden keine Auswirkungen. Baustellen, bei denen die Firma Alpine Bau GesmbH im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft als Partner auftritt, werden im Rahmen der bestehenden Solidarhaftungen ohne unmittelbare, verzögernde Auswirkungen für die Stadt Wien weitergeführt.

Für bestehende Rahmenaufträge und Projektvergaben wurden die in Konkursfällen üblichen Routinen eingeleitet. Die jeweils Auftrag gebende Dienststelle nimmt Kontakt mit dem Masseverwalter auf, um kurzfristig Informationen über Fortführungsmaßnahmen und Auftragsweitergaben zu erhalten. Wenn keine solchen getroffen werden, leitet die Magistratsabteilung entsprechende Ersatzmaßnahmen ein, um Auswirkungen für die Bevölkerung gelinde zu halten. Zu den Rahmenaufträgen, die in erster Linie bei kleineren Instandsetzungsarbeiten eingesetzt werden, erfolgen seit letzter Woche keine Neuabrufe mehr. Es wird nach Möglichkeit aus anderen Losen kompensiert und dann neu ausgeschrieben.

Die wenigen noch nicht vollständig erfüllten Einzelprojekte im Hoch- und Tiefbau werden am Baustellenort abgesichert und unverzüglich neu ausgeschrieben bzw. verhandelt. Für die Baustelle Gürtelbrücke würde das beispielsweise bedeuten, dass im Wege von direkten Beauftragungen die uneingeschränkte Benützung aller Fahrbahnen umgehend hergestellt wird. Die Weiterführung des Projektes würde dann nach Neuausschreibung im nächsten Jahr erfolgen. Damit geht keine Zusatzbelastung für die Bevölkerung einher, denn die ohnehin geplanten verkehrlichen Maßnahmen verlagern sich lediglich im Zeitrahmen.

Insgesamt können der Stadt Wien durch die aus dem Konkurs der Alpine Bau Ges.m.b.H. folgenden Forcierungs- und Verlagerungsmaßnahmen Zusatzkosten entstehen. Diese werden im Rahmen der diversen Rechtsverfahren zur Abwicklung eingebracht werden.

Rückfragehinweis für Medien

  • Werner C. Kaizar
    Mediensprecher der Magistratsdirektion
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