Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.06.2013:
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26. Wiener Landtag (6)

Generaldebatte - risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung

LAbg Mag.a Dr.in Barbara Kappel (FPÖ) hielt fest, dass Ziel aller sei, risikoavers zu Veranlagen. Das rollieren von Krediten sei auch Spekulation, damit führe sich das heute zu beschließende Gesetz jedoch ad absurdum. Derivativgeschäfte als auch Cross-Border-Leasing habe es gegeben, dies war lange Zeit in Ordnung. Das neue Landesgesetz gehe der FPÖ nicht weit genug. Es sei nicht klar definiert, was ein Spekulationsgeschäft sei, es seien keine Sanktionen vorgesehen, die Definition von Risikoarten fehle. Als wesentlichen Kritikpunkt hob Kappel das Haushaltsrecht hervor. Dieses reiche nicht aus um einen entsprechenden Überblick zu geben. Es brauche eine mehrjährige Finanzplanung und ein "Raus" aus dem System der Kameralistik.

Europa beschäftige alle, das Rederecht der Europäischen Abgeordneten sei daher sehr wichtig, sagte LAbg Mag.a. Muna Duzdar (SPÖ). Wien sei immer einen sicheren Weg der Finanzgebarung gegangen, das vorliegende Gesetz bestätige den bisherigen Weg. Seit Ausbruch der Finanzkrise habe die Auseinandersetzung mit Europa eine neue Dimension bekommen. Die Krise stehe im Fokus, es sei die falsche Politik ständig Kürzungen vorzunehmen, diese Vorgehensweise sei abzulehnen. Die soziale Absicherung der Menschen müsse gewährleistet sein. Die Finanztransaktionssteuer wurde Europa noch nicht umgesetzt.

Vizebürgermeisterin Mag. Renate Brauner (SPÖ) bestätigte, dass zwischen der Situation in Europa und dem Gesetz ein sehr enger Zusammenhang bestehe. Ein großes Anliegen sei die Finanztransaktionssteuer. Brauner unterstrich, dass es in Wien keine Hochrisiko Spekulationen gegeben habe, es sei jedoch richtig, es habe Zeiten gegeben, in denen die Dinge unter anderem auch vom Rechnungshof anders gesehen wurden. Man müsse den Umgang mit Fremdwährungskrediten diskutieren. Wien habe und werde nicht spekulieren.

Abstimmung: In erster und zweiter Lesung mit den Stimmen der SPÖ, Grünen und ÖVP beschlossen. Der ÖVP-Antrag wurde einstimmig zugewiesen.

Verschiedene Gesetzesänderungen

Laut LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) handle es sich hier um keine ideale Vorgehensweise. Aus ligistischer Sicht würden diese Abänderungen die Grenze überschreiten. Zu dem behandle der Abänderungsantrag keine Anpassung. Es gehe um Angelegenheiten des Dienst- und Disziplinarrechtes, es komme zu einer Veränderung der Dienstordnung in großem Ausmaß. Ulm verwies auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dieser werde die eingebrachte Änderung nicht akzeptieren. Es gehe um eine objektive Unparteilichkeit, auch der äußere Anschein müsse dafür sprechen, dass die RichterInnen nicht beeinflusst würden.

LAbg Dipl.-Ing. Martin Margulies (Grüne) sprach vor allem im Bereich der Väterkarenz und der Pflegefreistellung, auch für nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, von positiven Veränderungen. Die Debatte zum Wahlrecht werde noch stattfinden, versprach Margulies, man war sich doch einig dass man das Volksbefragungsgesetz abändern wolle.

LAbg Ing. Bernhard Rösch (FPÖ) bezeichnete die Gesetzesänderungen als "Trojanisches Pferd". Kritisch äußerte er sich zu den 35 Euro Gehaltsanpassungen, diese Summe ersetze die erhöhten Kosten nicht, eine Produktivitätssteigerung habe man nirgends Verankert. In einem Antrag forderte er für die im aktiven Dienst stehenden Beamten und Vertragsbediensteten Wiens eine, zumindest die Inflationsrate deckende, Gehaltsanpassung zu beschließen.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) sprach von einer großen Verwaltungsreform die durchgesetzt wurde. Es gehe jetzt um die verfahrenstechnische Anpassung im Dienstrecht. Die Väterkarenz bezeichnete Ulm als absolute Verbesserung, die Änderung in der Pflegefreistellung nehme auf die neuen Lebensformen Rücksicht. Den BeamtInnen und Vertragsbediensteten dankte er für die umfangreichen Vorbereitungen zu diesem Gesetzesentwurf.

In ihrem Schlusswort stellte Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) fest, dass intensiv abgewogen wurde in welcher Form die große Anzahl der Änderungsanpassungen vorliegen. Sie wies darauf hin, dass es um die Auflassung unter anderem des Unabhängigen Verwaltungssenates gehe. Zum Besoldungsabkommen 2013 gab es Sozialpartner Verhandlungen, Wien habe sich der Nulllohnrunde nicht angeschlossen.

Abstimmung: Der Abänderungsantrag wurde von SPÖ und Grünen beschlossen. Der Gesetzesentwurf inklusive Abänderungsantrag wurde in erster und zweiter Lesung angenommen. Der FPÖ-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

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