Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.09.2013:
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27. Wiener Landtag (4)

34. Bericht der Volksanwaltschaft 2012 an den Wiener Landtag

LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) lobte die Volksanwaltschaft als "kleinstes oberstes Organ" der Republik Österreich. Dass Passagen des aktuellen Berichtes "seit Jahren wortident" seien, deute darauf hin, dass "niemand" die Berichte ernst nehme. Es gelte, die aufgezeigten Missstände zu lösen.

Im Anschluss waren die VolksanwältInnen Dr.in Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer am Wort. Brinek unterstrich ihr "Selbstverständnis als Anwälte der Jugendlichen". Der Volksanwaltschaft (VA) wünschte sie, auch ausgegliederte Unternehmungen wie städtische Friedhöfe "selbstbewusst" prüfen zu dürfen. Brinek strich hervor, dass die VA keine Politik betreibe, sondern an europäische Standards gebunden sei. Man habe schließlich "Brüssel Bericht zu erstatten". Weiter prüfen wolle man die Thematik geistig abnormer RechtsbrecherInnen im Jugendstrafvollzug, es handle sich um eine "komplexe Herausforderung". Zuletzt widmete sie sich Wiener Wohnen. Hinsichtlich Barrierefreiheit erwartete sie sich einen "Masterplan" seitens der Stadt Wien.

Dr. Peter Fichtenbauer bezeichnete die VA als "Instrument um Verwaltungsmissstände festzustellen". "Zehn Prozent" der eingereichten Beschwerden zeigten solche tatsächlich auf. Die VA habe keine exekutive Kompetenz, es liege also am Wiener Landtag, Gesetzgebungen in entsprechenden Fällen anzupassen.

Der Bericht der VA wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Unabhängiger Verwaltungssenat (UVS)- Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) verabschiedete sich vom UVS, der eine "wichtige Kontrollinstanz" gewesen sei. Immerhin werde der UVS mit 1. Jänner nächsten Jahres vom Wiener Verwaltungsgericht abgelöst. Davon erhoffte sich Ulm "mehr Rechtsschutz für alle". Dass der aktuelle Bericht einen Höchststand von 17.400 Akten aufweise, sei auch durch "positive Entwicklungen" bedingt. Er nannte stärkere Kontrollen bei Glücksspielautomaten und dem Fremdenkontrollrecht als Beispiele. Rund 50 Prozent der Beschwerden seien rechtgegeben worden, das zeuge von der Unabhängigkeit des UVS. Mit dem neuen Landesverwaltungsgerichtsgesetz (VGWG) war Ulm "nicht zufrieden". Es versuche, das Verwaltungsgericht "politisch an die Leine zu nehmen". Manche Aspekte seien möglicherweise gar verfassungswidrig. Trotz eines Mehrbedarfs an 35 RichterInnen würden nicht alle UVS-RichterInnen übernommen werden, beklagte Ulm.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) bezeichnete die Leistung des UVS im abgelaufenen Jahr als "sehr ordentlich". Betreffend die Einrichtung des Wiener Landesverwaltungsgerichts war er überzeugt, dass "alle Kriterien eingehalten werden". Stürzenbecher nannte die Einführung von bundesweiten Landesverwaltungsgerichten "einen großen Wurf".

LAbge Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) bedankte sich mehrfach bei den Mitgliedern und MitarbeiterInnen des UVS. Die Überprüfung der Verwaltung durch eine unabhängige Instanz hebe die Akzeptanz für deren Entscheidungen.

Tatsächlich sei eine "unabhängige Gerichtsbarkeit im Bereich der Verwaltung ein großer Schritt für die Rechtsstaatlichkeit", befand LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ). Die Umsetzung des Gesetzes in Wien sei jedoch nicht zur Gänze der Empfehlung des Nationalrates gefolgt, wofür er Kritik fand. Kowarik bemängelte weiter, dass der UVS nicht in die Planungen für die Nachfolgeinstanz eingebunden sei.

Berichterstatterin StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) konnte am vorliegenden Bericht die "Dynamik von gesellschaftspolitischen Entwicklungen" erkennen. Er zeige Herausforderungen auf, "transparente Regelungen zu treffen". Frauenberger richtete ihren "persönlichen Dank" an die scheidende UVS-Präsidentin Schönberger. Diese wird zum Jahreswechsel in den Ruhestand treten.

Der UVS-Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

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