Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.09.2013:
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27. Wiener Landtag (6)

Entwurf einer Vereinbarung für die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebunden) übte Kritik an einer möglichen verpflichtenden Ganztagsschule, denn diese würde bedeuten, Eltern seien "zum Liebhaben da" und die Erziehung sei dem Staat überlassen. Es komme aber den Eltern die Erziehung zu und diese sollten die Möglichkeit haben selbst zu entscheiden. Würden Kinder in der Schule "festgehalten" werden, gebe es beispielsweise keine Sportvereine mehr.

LAbg Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) betonte, dass die 15a-Vereinbarung zu begrüßen sei. Im bildungspolitischen Bereich sei in den letzten Jahren "viel weitergegangen". Als Beispiele nannte er den Ausbau vom beitragsfreien Kindergarten, der Sprachförderung sowie das Angebot von Ausbildungsplätzen. All dies hätte durch die Beteiligung der Bundesregierung durchgeführt werden können. Durch den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze sei in Wien die Vereinbarkeit von Kind und Arbeit möglich. In Wien hätten Frauen somit Wahlfreiheit.

LAbge Ing.in Isabella Leeb (ÖVP) meinte, dass es für Kinder unter drei Jahren nicht ausreichend Betreuungsplätze gebe. Auch meinte sie, dass ein Vorziehen der Hauptanmeldezeit für den Kindergarten kaum Erleichterung bringe, denn man müsse sich teilweise schon für einen Kinderbetreuungsplatz anmelden, sobald man den "Kreißsaal verlassen" habe. Sie behauptete, dass laut einer Umfrage 74 Prozent der Eltern für eine freiwillige Nachmittagsbetreuung seien.

Der Berichterstatter Christian Oxonitsch (SPÖ) betonte die breite Zustimmung der Bevölkerung für die Ganztagsschule. Diese werde weiterhin ausgebaut. ExpertInnen aus ganz Europa hielten dieses Modell für Bildungspolitisch vernünftig.

Abstimmung: Einstimmig beschlossen.

Verschiedene Gesetzesänderungen

LAbg Dkfm. Dr. Kommerzialrat Fritz Aichinger (ÖVP) bezeichnete das Poststück als wichtiges, wenn auch "trockenes Thema". Es handle sich um ein gutes Gesetz, das viele Erleichterungen, vor allem in finanzrechtlichen Bereich, bringe. Er kritisierte aber, dass die Verwaltungsabgaben um das Dreifache erhöht würden. Aichinger brachte einen Antrag zur Aufhebung des Wiener Valorisierungsgesetzes ein.

Abstimmung: Der Antrag fand nicht die ausreichende Mehrheit, das Poststück wurde einstimmig beschlossen.

Dringlicher Antrag der FPÖ zum Thema "Reform des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011"

LAbg Mag. Wolfgang Jung (FPÖ) bezog sich in seinen Ausführungen vor allem auf die Situation in Liesing. AnrainerInnen würden sich laufend beschweren. Auch gefährde die Straßenprostitution die Verkehrssicherheit. Das größte Problem sei jedoch die Ausübung unter anderem auf Firmengeländen, Hinterhöfen und in Innenhöfen sowie die Verunreinigung dieser Plätze. Jung behauptete, dass selbst die Bezirksvorstehung nicht einer Meinung mit der Stadtregierung sei und ebenfalls ein Verbot der Straßenprostitution unterstütze. AnrainerInnen klagten, dass sie nicht ernst genommen und ihre Anzeigen nicht weiter verfolgt würden.

LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) bezeichnete das Thema als "emotional". Er forderte die umfassende Änderung des Prostitutionsgesetzes. Das Gesetz habe seine eigenen Vorgaben weit verfehlt. In der Leopoldstadt im Stuwerviertel finde illegale Straßenprostitution statt, doch seitens der Stadtregierung fehle jede Lösung. Werde diese aber nicht gefunden, müsse Straßenprostitution in Wien generell verboten werden.

Laut LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) finden auch auf der Brünner Straße "Belästigungen" durch Straßenprostitution statt. Das Prostitutionsgesetz sei "nicht gut genug". AnrainerInnenschutz werde nicht erreicht, es komme zu unerwünschter Straßenprostitution und es gebe keine ausreichende Rechtssicherheit. Die Problematik werde auf eine Bundesbehörde abgeschoben, "nämlich die Polizei". Er kritisierte die ungenaue Definition wo Straßenprostitution erlaubt und wo sie verboten sei. Könne der "Straßenstrich" nicht so organisiert werden, dass AnrainerInnen nicht belästigt würden, gebe es keine andere Lösung als Straßenprostitution zu verbieten. Er brachte zwei Anträge ein. In einem forderte er das Verbot der Straßenprostitution auf der Brünner Straße, im zweiten forderte er die "Einräumung der Parteienstellung für AnrainerInnen im Genehmigungsverfahren von Prostitutionslokalen".

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