Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.11.2013:
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28. Wiener Landtag (4)

Gesetzesentwurf Stadtrechnungshofnovelle

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) betonte die gute Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen. Besonders hob er den neu geschaffenen Stadtrechnungshof-Ausschuss hervor. Ebenso merkte er positiv an, dass bei einer möglichen Abwahl des Stadtrechnungshof-Direktors eine Zwei-Drittel-Mehrheit und keine einfache Mehrheit vorgesehen sei. Auch der einmal im Jahr zu erstellende und im Landtag zu diskutierende Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofes sei ein Fortschritt. Das Anrufen des Verwaltungsgerichtshofes zur Klärung der Prüfkompetenzen des Stadtrechnungshofes, insbesondere bei PPP-Modellen, fand seine Zustimmung.

LAbg Birgit Hebein (Grüne) bezeichnete die Novelle als "Jahrhundertwurf". Es habe sich ausgezahlt zweieinhalb Jahre die Causa mit allen Parteien zu verhandeln. Der Stadtrechnungshof biete mehr Kontrolle und Transparenz und sei ein wichtiger Schritt, verloren gegangenes Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Wien verfüge nun über ein deutliches Mehr an Minderheitenrechten, in Richtung Bundesregierung betonte sie, dass nun auch auf Bundesebene entsprechende Minderheitenrechte ausgebaut werden müssten.

LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) bezeichnete die Novelle als brauchbar und ordentlich. Auch er hob die neuen Modalitäten bei Bestellung und Abberufung des Stadtrechnungshof-Direktors positiv hervor. Dass das Hearing bei der Bestellung nur im entsprechenden Ausschuss, jedoch nicht öffentlich stattfinden wird, bedauerte er. Weiters regte er dazu an, dass der Wiener Landtag in Zukunft bei ähnlich wichtigen Thematiken vermehrt auf die Möglichkeit der Einberufung von Enqueten zurückgreifen möge.

LAbg Mag. Thomas Reindl (SPÖ) unterstrich, dass es sich um einen "guten Tag für Wien handle". Mit den einstimmig beantragten Änderungen zur Schaffung des Stadtrechnungshofes gehe ein wichtiges Vorhaben der Stadtregierung positiv zu Ende. Besonders hob er die Weisungsfreiheit des Rechnungshofdirektors, die personelle und materielle Absicherung der Institution Stadtrechnungshof und die neu geschaffene Zwei-Drittel-Klausel bei Abwahl des Stadtrechnungshof-Direktors positiv hervor. Ebenso begrüßte er die Ausweitung der Prüfbefugnisse des Stadtrechnungshofes beziehungsweise auch die Anrufungsmöglichkeit des Verfassungsgerichtshofes bei Unstimmigkeiten von Prüfungsbefugnissen. Auch die Beantwortungspflicht der geprüften Stellen und Institutionen auf die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes binnen neun Monaten fand seine positive Zustimmung.

Die im Laufe der Debatte eingebrachten Anträge zur Novelle wurden einstimmig angenommen.

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