Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.11.2013:
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Wiener Finanzmanagement: Brauner präsentiert Initiativen für mehr Transparenz und Sicherheit

Wiener Landesregierung beschließt kommende Woche neue Verordnung über weitere Ausrichtung und Darstellung der Finanzgebarung

Vizebürgermeisterin Renate Brauner und Finanzdirektor Dietmar Griebler haben heute, Donnerstag, ein neues Maßnahmenpaket für mehr Transparenz und Sicherheit im Wiener Finanzmanagement präsentiert. Die städtische Finanzverwaltung agiere seit Jahren auch bei Veranlagungen vorsichtig und verantwortungsvoll. Dennoch gebe es in weiten Teilen der Bevölkerung große Verunsicherung. „Ziel ist es daher, ein klares, politisches Signal zu setzen und die Grundsätze der Wiener Finanzgebarung jetzt auch in einer Verordnung festzulegen sowie durch offensive Transparenz der Bevölkerung noch mehr Sicherheit zu geben“, betonte Vizebürgermeisterin Brauner.

Neue Verordnung für verbindliche Rechtsnormen und Transparenz

Bereits im Juni 2013 wurde - auf Initiative der Vizebürgermeisterin und als erste derartige Landesregelung in Österreich – das Wiener Landesgesetz zur „risikoaversen Ausrichtung der Finanzgebarung“ beschlossen. Darauf aufsetzend werde die Wiener Landesregierung nächsten Dienstag, den 3. Dezember, eine neue Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung beschließen. In dieser Verordnung würden unter anderem insbesondere die Richtlinien bei der Veranlagung öffentlicher Mittel sowie, aus Gründen der Transparenz, die Erstellung von Berichten über getätigte Transaktionen festgelegt. Wobei die Verordnung neben dem Magistrat Wien auch für zahlreiche Rechtsträger wie etwa WAFF, Wirtschaftsagentur Wien und Fonds Soziales Wien gelten werde.

Richtlinien für Finanzmanagement basieren auf sechs Grundsätzen

Die nach Inkrafttreten der Verordnung mit 1. Jänner 2014 geltenden Richtlinien basieren auf sechs Grundsätzen. Darunter der Grundsatz zu einem sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgang mit öffentlichen Mitteln, der Grundsatz zur risikoaversen Finanzgebarung sowie zur Transparenz über getätigte Transaktionen. „Mit diesen Richtlinien ist eine noch strengere Gebarung der Wiener Finanzmittel sichergestellt“, erklärte Finanzdirektor Griebler.

Erstellung eines Finanzschuldenberichtes

Der zweite wesentliche Aspekt der Verordnung ist die Erstellung eines zusätzlichen Berichts zum jeweiligen Rechnungsabschluss, der die Finanzschulden und damit verbunden die Investitionen der Stadt abbilden werde. Dieser Bericht werde dem Gemeinderat vorgelegt und in Folge auch den WienerInnen zur Verfügung gestellt. Damit wird, so Brauner und Griebler abschließend, „mehr Transparenz in der Darstellung der Finanzgebarung für den Gemeinderat und die WienerInnen ermöglicht“.

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