Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 31.01.2014:
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29. Wiener Landtag (1)

Fragestunde

Die erste Anfrage von LAbg Mag.a Dr.in Barbara Kappel (FPÖ) richtete sich an StRin Mag.a Renate Brauner (SPÖ) und betraf eine Zweckwidmung von Wohnbauförderungsmitteln und Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen. Diese wurde in Vertretung von StR Dr. Michael Ludwig (SPÖ) beantwortet. Ludwig verwies darauf, dass es in den letzten Jahren immer wieder Änderungen im Hinblick auf die Verwendung von Wohnbaufördermitteln gegeben habe. Er machte klar, dass Wien kein "Gegner" der Zweckwidmung sei, dass es aber nicht in der Macht des Landes liege die Zweckwidmung der Wohnbaumittel wieder einzuführen. Dies sei eine bundesgesetzliche Materie und müsse im Zuge der Verhandlungen um einen neuen Finanzausgleich vereinbart werden. Abschließend betonte er, dass Wien immer mehr Gelder für den Wohnbau ausgegeben habe, als der Stadt zugestanden wurde.

Die zweite Anfrage stellte LAbg Barbara Teiber (SPÖ) an StR Christian Oxonitsch (SPÖ). Thema: Wiens Angebot von Beschulungsformen im sonderpädagogischen Bereich. Oxonitsch zeigte in seiner Beantwortung ausführlich die Vielfalt der Wiener Bildungslandschaft auf. Jedes Wiener Kind, das besondere Bedürfnisse habe, werde pädagogisch umsichtig im Wiener Schulsystem unter Ausnutzung aller Ressourcen unterrichtet. In Wien hätten 6.516 Kinder und Jugendliche einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Die häufigsten Behinderungen seien Lernbehinderung, Sprachbehinderung, geistige Behinderung, Körperbehinderung und Autismus. Neben 671 Integrationsklassen gebe es unter anderem die neugeschaffene Form der inklusiven Einzelintegration und Sonderpädagogische Zentren. Er bekenne sich zur Wahlfreiheit der Eltern. Das Umfassende Angebot beweise, wie wichtig der Stadt dieser Bereich sei, schloss Oxonitsch.

Die dritte Anfrage ging an Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ), gestellt von LAbg Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar). Er wollte mehr zum Thema Wiener Landesverwaltungsgericht wissen. Häupl betonte, dass der Verwaltungsgerichtshof lediglich zwei Bestimmungen des Gesetzes, die den Geschäftsverteilungsausschuss betreffen, aufgehoben habe. In allen übrigen Punkten sei das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof nicht beanstandet worden. Die Geschäftsverteilung habe für das laufende Jahr Gültigkeit. Der Tätigkeit des Gerichtes stehe daher nichts im Wege.

In der vierten Anfrage wollte LAbg Mag.a Ines Anger-Koch (ÖVP) von StR Christian Oxonitsch (SPÖ) Informationen über die Schließung der Tennisanlage Breitenlee in der Donaustadt in Verbindung mit dem Wiener Sportstättenschutzgesetz. Oxonitsch legte eine Chronologie des Falles, beginnend 2009 bis heute, vor und betonte, dass seitens der MA 51 alle gesetzlichen Schritte eingehalten worden seien. Ihn sei eine Lösung im Sinne der Sportstadt Wien wichtig. (forts.) tai/buj

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