Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.03.2014:
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30. Wiener Landtag (1)

Fragestunde

Der 30. Wiener Landtag begann wie gewohnt um 09.00 mit der Fragestunde.

Die erste Anfrage stellte LAbg Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) an StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) und hatte die Besoldungsreform "Arbeiten für Wien" zum Inhalt. Frauenberger erklärte, dass diese Reform ein komplexer Prozess sei. Es handle sich um eine der größten Besoldungsreformen. Die Stadt Wien habe für 65.000 MitarbeiterInnen Verantwortung zu tragen. Phase eins der Reform, die Programmphase, sei Ende Februar abgeschlossen worden. Nun befinde man sich in der Phase der Konzeption, dann folgen die Detailplanung und schlussendlich die vierte Phase der Umsetzung. Die Besoldungsreform solle ab 2017 in Kraft treten. Man arbeite unter den Maßstäben möglichst hoher Transparenz und Kommunikation mit den MitarbeiterInnen. Ziel seien gerechte Entlohnung und gerechte Arbeitsbedingungen.

Die zweite Anfrage kam von LAbg Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar). Er wollte von StR Christian Oxonitsch (SPÖ) wissen, welche Zwangsmaßnahmen im Bereich der Jugendwohlfahrt im Zusammenhang mit Straftaten durch strafunmündige Minderjährige geplant seien. "Keine", so der Stadtrat. Kinder, die Straftaten begehen würden, über Interventionen der Kinder- und Jugendwohlhilfe zu strafen, lehne er ab. Es gelte der Grundsatz "Therapie statt Einsperren". Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe setze vor allem auf Beziehungsangebote - in Extremfällen auch auf Einzelbetreuungsangebote. Er betonte die klare Trennung zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Justiz.

Die dritte Anfrage erging an LH Dr. Michael Häupl (SPÖ). LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) wollte mehr zu einer möglichen Reform des Interpellationsrechtes wissen. Der Landeshauptmann betonte, dass er weiterhin zu seiner Aussage stehe und die "Nichtauskunftspflicht" von wirtschaftlich betriebenen, ausgelagerten Unternehmen der Stadt für einen "systemischen Webfehler" halte. Der Abgeordnete Ulm würde meinen, es bedürfe keiner Intervention des Bundes hinsichtlich einer Änderung, beziehungsweise einer Ausweitung des Anfragerechtes. Die JuristInnen des Hauses seien jedoch anderer Meinung, so Häupl. Auch eine Übernahme der Bundesbestimmungen in die Landesbestimmungen würde in dieser Sache nichts bringen. Er sei für eine Beseitigung dieses "Webfehlers" und habe bereits Gespräche mit Fachleuten geführt. Das Thema Fragerecht sei auch eine mit allen Fraktionen zu führende Diskussion. (Forts.) tai/lit

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