Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.03.2014:
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30. Wiener Landtag (4)

Gesetzesentwurf mit dem das Gesetz des Verwaltungsgerichts Wien geändert wird

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) bezeichnete diese Gesetzgebung als eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Es bedeute eine Beschleunigung und eine wesentliche Verbesserung, wodurch die BürgerInnen schneller zu ihrem Recht kämen. Die Landesgesetzgebung sei deshalb schon als seriös zu bezeichnen, weil innerhalb von zehn Jahren lediglich zwei Gesetze aufgehoben worden seien. Man müsse nun nur darauf achten, dass die Landesverwaltungsgesetzgebung gut arbeiten könne. Zum Vorwurf, man müsse mehr als drei Ausschussmitglieder in den Ausschuss entsenden, meinte Stürzenbecher, das Landesverwaltungsgericht verfüge über halb so viele RichterInnen wie das Bundesverwaltungsgericht. Die Anzahl sei daher gerechtfertigt.

Berichterstatterin StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) sprach von einem langen Prozess, der den Übergang vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zum Landesverwaltungsgericht prägte. Sie nannte das neue Gremium eine wertvolle Institution, das dafür sorge, dass die Menschen zu ihrem Recht kämen. Der Veränderungsprozess habe in der Belegschaft zu Verunsicherungen geführt. Seit Beginn dieses Jahres habe das Landesverwaltungsgericht seine Arbeit aufgenommen. Jetzt gelte es Evaluierungen vorzunehmen. Wichtig seien Gespräche zwischen dem Wiener Magistratsdirektor, dem Chef des Verfassungsdienstes, dem Präsidenten des Landesgerichtes und dem Vizepräsidenten des Landesgerichtes sowie der Personalchefin.

Abstimmung: Während der Gesetzesentwurf ohne die Stimmen der FPÖ angenommen wurde, blieb der Abänderungsantrag in der Minderheit.

Der 30. Wiener Landtag endete um 12.26 Uhr. (Schluss) hl/lit

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