Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.05.2014:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Jahresbericht Petitionsausschuss 2013

16 abgeschlossene Petitionen im ersten Jahr

Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen (Petitionsausschuss) hat sich im März 2013 konstituiert. Dem Wiener Gemeinderat wurde am heutigen Freitag der Bericht für das Jahr 2013 vorgelegt. Im Berichtszeitraum wurden 49 Petitionen eingebracht, 26 davon in Papierform, 23 online auf der Petitionsplattform www.petitionen.wien.at. 22 Petitionen haben im Jahr 2013 die erforderlichen 500 Unterschriften erreicht und davon konnten 16 Petitionen abgeschlossen werden. Die durchschnittliche Behandlungsdauer von der Einbringung zum Abschluss der Petitionen betrug 6,3 Monate.

Der Ausschuss hatte die Möglichkeit, Stellungnahmen von zuständigen Organen einzuholen, die/den EinbringerIn einzuladen, eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise an das zuständige Organ beschließen, oder von einer weiteren Behandlung Abstand zu nehmen. Insgesamt wurden 47 Stellungnahmen eingeholt und dadurch BürgerInnen mit den zuständigen Stellen im Wiener Magistrat verbunden, bzw. die zuständigen Organe über die Umstände des Petitionsanliegens informiert. Von den 16 abgeschlossenen Petitionen wurden vier wegen Unzulässigkeit nicht in Behandlung genommen, zwei mit einer Empfehlung an das zuständige Organ und zehn Petitionen ohne Empfehlung abgeschlossen. Auch die EinbringerInnen kamen zu Wort: Drei Petitionseinbringer wurden in die Sitzung des Ausschusses eingeladen. Die Behandlung von sechs weiteren Petitionen wurde im Jahr 2014 fortgesetzt. Am meisten betrafen die Petitionen die Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung, gefolgt von den Bezirken und der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung.

Rechtliche Grundlage

Petitionen werden ab 500 UnterstützerInnen im Ausschuss behandelt. Ca. 1.490.000 WienerInnen, die ihr 16. Lebensalter vollendet und in Wien ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, sind dazu berechtigt, Petitionen einzubringen und zu unterstützen. Damit wird möglichst vielen Wienerinnen und Wienern der Zugang zu dieser Partizipationsform ermöglicht. Petitionen können online unter ((www.petitionen.wien.at,http://www.petitionen.wien.at)) eingebracht werden. Dazu wird eine Bürgerkarte (Handysignatur oder freigeschaltene e-card) benötigt. Auch die Einreichung in Papierform ist bei der Magistratsabteilung 62 (Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten) entweder per Post oder persönlich in der Zentrale in der Lerchenfelderstraße 4, 1080 Wien, möglich. In Papierform eingereichte Petitionen können auch online, elektronisch eingebrachte auch in Papierform unterstützt werden.

Aufgaben des Petitionsausschusses

Nach der Einbringung folgt eine formale Überprüfung der Petitionen durch die zuständige Magistratsabteilung 26. Das Anliegen muss von einer natürlichen Person eingebracht werden und die Wiener Landes- oder Gemeindeebene betreffen. 500 petitionsberechtigte Personen müssen unter Angabe der erforderlichen persönlichen Daten ihre Unterstützung mit einer Unterschrift in Papierform oder online kundtun, danach wird das Anliegen im Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen (Petitionsausschuss) behandelt. Die EinbringerInnen erhalten in jedem Fall eine schriftliche Beantwortung nach Abschluss der Behandlung. Außerdem wird jährlich im Gemeinderat und Landtag über die Behandlungen im Petitionsausschuss berichtet. (Schluss) grs

Rückfragehinweis für Medien

  • Stefanie Grubich
    Mediensprecherin Stadträtin Sandra Frauenberger
    Telefon: 01 4000 81853
    E-Mail: ((stefanie.grubich@wien.gv.at,mailto:stefanie.grubich@wien.gv.at))
    www.sandra-frauenberger.at