Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2014:
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32. Wiener Landtag (5)

Generaldebatte: Änderung der Wiener Bauordnung und des Garagen- sowie Kleingartengesetzes

LAbg Ing. Mag. Bernhard Dworak (ÖVP) meinte, falls die Novelle der Bauordnung zum Ziel habe, das Bauen billiger zu machen, sei dies verfehlt worden. Besondere Kritik übte er an dem verpflichtenden Einbau von Solaranlagen. Der freiwillige Einbau sei zu unterstützen, aber eine "Zwangsverpflichtung" abzulehnen. Als positiv bezeichnete er den möglichen Entfall von Notkaminen sowie die Erleichterung zum Ausbau von Dachgeschoßen. Er brachte einen Antrag betreffend "Novelle der Bauordnung für Wien (Bauordnungsnovelle 2014) - Schutzzonen" ein. Dieser solle unter anderem "willkürlichen" Abrissen in Schutzzonen sowie Immobilienspekulation den Riegel vorschieben.

LAbg Mag. Christoph Chorherr (Grüne) erklärte, dass an der Novelle viele Jahre gearbeitet worden sei und hob einige wesentliche Punkte hervor. Die Verpflichtung für den Einbau von Solaranlagen sei im Sinne des Ausbaus erneuerbarer Energien zu unterstützen. Bisher sei es nicht möglich gewesen Balkone straßenseitig zu errichten. Nun könne aber "privater Grünraum" beziehungsweise "Freiraum in der Vertikalen" geschaffen werden, dies trage zur Lebensqualität bei. Auch die "maßvolle Reduktion" der Stellplatzverpflichtung sah er positiv. Viele Stellplätze würden nicht benutzt. Die Errichtung eines Platzes koste aber bis zu 15.000 Euro, was sich in den Wohnkosten niederschlagen würde. Die Novelle sei ein "großer, relevanter Schritt des Bauens in Wien".

LAbg Univ.-Prof. Dr. Herbert Eisenstein (FPÖ) bezeichnete die Novelle als "undurchdacht". Er kritisierte etwa den Wegfall der Notkamine. Beispielsweise würde es bei einem Gasausfall keine Wärme geben - man brauche nur an die momentane Problematik in der Ukraine denken. Des Weiteren würden die Kosten der Infrastruktur den Bauwilligen auferlegt. "Infrastruktur" sei aber nicht ausreichend definiert, dies könnte auch Kosten zur Errichtung der öffentlichen Verkehrsmittel betreffen. Balkone bezeichnete auch er als wichtig für die Lebensqualität, sie könnten aber das Stadtbild stören. Er brachte einen Antrag zur Einholung eines Ortsverträglichkeitsgutachtens vor der Errichtung von straßenseitigen Balkonen ein. In drei weiteren Anträgen forderte er: Baupläne und Baubeschreibungen müssten von Bauwerber und Eigentümer der Liegenschaft unterfertigt sein; der Begriff "förderbar" solle in der Novelle durch den Begriff "gefördert" ersetzt werden; im Zusammenhang mit Dachgeschoßausbauten seien Ortsverträglichkeitsgutachten einzuholen.

LAbg DI Omar Al-Rawi (SPÖ) betrachtete die Bauordnungsnovelle als bedeutend für die Stadt. Wien wachse und brauche Wohnraum. Die Ressourcen seien aber beschränkt, deshalb müsse maßvoll mit Finanzmitteln und Grundstücken umgegangen werden. Die Befristung von Bauland-Widmungen verteidigte er, denn es gelte diese Grundstücke rasch dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Das Stellplatzregulativ würde so geändert, dass es flexibel sei und den Rahmenbedingungen der Wohnanlagen angepasst werden könne. In puncto Umwelt hob er den verbesserten Wärmeschutz, Energieausweis und Photovoltaikanlagen hervor. Die Novelle mache den Wohnbau "leichter, besser, leistbar und schneller". (Forts.) tai/buj

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