Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2014:
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Ludwig/Chorherr: Bauordnungsnovelle heute im Wiener Landtag beschlossen

Schwerpunkte unter anderem: Leichtere Wohnraumbeschaffung, Antispekulation, mehr Sicherheit, geringere Baukosten sowie Steigerung der Wohn- und Lebensqualität

Heute, Montag, wurde die Novelle der Wiener Bauordnung sowie die Novellierungen des Wiener Kleingartengesetzes und des Wiener Garagengesetzes im Wiener Landtag behandelt und mit Regierungsmehrheit beschlossen. Die Neuerungen treten je nach Gesetzgebung bereits am Tag nach der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt - betrifft das Wiener Garagengesetz sowie weite Teile der Wiener Bauordnung und des Wiener Kleingartengesetzes - in Kraft. Einige Neuerungen erlangen drei Monate nach Kundmachung bzw. vereinzelte Neuregelungen mit Juni 2015 Rechtswirksamkeit. "Die Neuregelungen umfassen eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wesentliche und auch richtungsweisende Verbesserungen im Wiener Baurecht bringen", wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Gemeinderat Christoph Chorherr festhalten. Neben grundsätzlichen Verfahrenserleichterungen und gezielten Vereinfachungen für BauwerberInnen - allerdings ohne die Rechte der AnrainerInnen einzuschränken - sind diese in drei wesentlichen Schwerpunkten zusammenzufassen, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig ausführt: "Wir setzen wichtige Maßnahmen, um kostengünstiges Bauen und Wohnen zu forcieren, erreichen wesentliche Verbesserungen im Bereich der Ökologie und der Sicherheit. Und wir schaffen auch wichtige Neuregelungen, die den Ausbau der Wohn- und Lebensqualität sicherstellen. Allessamt Maßnahmen, die den Wienerinnen und Wiener zugute kommen", erklärt Ludwig.

Durch die Novellierung der Wiener Bauordnung inklusive dem Wiener Kleingartengesetz werden unter anderem Erleichterungen bei der Wohnraumschaffung erreicht. Außerdem wird durch neue Bestimmungen, wie etwa die Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau" oder befristete Baulandwidmungen, ansteigenden Preisentwicklungen gezielt entgegengewirkt. "Damit setzen wir wichtige, stark preisdämpfende Maßnahmen. Gleichzeitig werden etwa durch den weitgehenden Entfall der Notkamin-Verpflichtung oder die Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung wichtige Einsparungen bei den Baukosten erreicht", erläutert der Wohnbaustadtrat in Zusammenhang mit der Novelle zum Wiener Garagengesetz.

Gemeinderat Christoph Chorherr hält fest: "Die Novelle der Bauordnung ist ein Vorzeigeprojekt der rot-grünen Stadtregierung". Auch er betont, dass damit wesentliche Verbesserungen erreicht werden: "Die Festlegung einer Mindestraumhöhe für das Erdgeschoß eröffnet etwa dem Handel neue Möglichkeiten. Auch die Möglichkeit straßenseitige Balkone zu errichten sorgt für mehr privaten Freiraum in der Stadt und belebt das Stadtbild. Dies sind nur zwei Beispiele für noch mehr Wohn- und Lebensqualität in Wien."

Die Ermöglichung von straßenseitigen Balkonen sorgt für mehr privaten Freiraum in der Stadt und wird das Stadtbild beleben. Der Wiener Solarstandard ist richtungsweisend, weil wir ein klares Zeichen für erneuerbare Energien in Wien setzen. Durch die städtebaulichen Verträge können private Grundeigentümer in die Errichtung von Infrastruktur eingebunden werden. Und schließlich kann durch neue Auflagen bei Erdgeschoßzonen eine vielfältigere Nutzung ermöglicht werden", fasst Chorherr einige der wichtigsten Eckpfeiler zusammen.

Die wesentlichen Eckpunkte

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte gegliedert in den drei Bereichen "für kostengünstiges Bauen und Wohnen", "für mehr Wohn- und Lebensqualität" und "zur Erhöhung der Sicherheit":

  • Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen
  • Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau"
  • Befristete Baulandwidmung
  • Städtebauliche Verträge
  • Entfall der Verpflichtung zum Bau von Notkaminen
  • Erleichterung von Dachgeschoßausbauten
  • Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen
  • Erleichterte Wohnraumschaffung im Kleingarten
  • Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung
  • Maßnahmen für mehr Wohn- und Lebensqualität
  • Balkone auch über Verkehrsflächen und auch in größerem Ausmaß möglich
  • Erleichterungen für Aufzugszubauten
  • Weitere Ökologisierung: ein eigenes "Regenwassermanagement"
  • Verbesserter Wärmeschutz für bestehende Gebäude
  • Verpflichtende Gestaltungskonzepte für Grünflächen
  • Wiener Solarstandard
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
  • Verpflichtung zur Erstellung eines "Bauwerksbuches" sowie Dokumentationspflicht für Instandhaltungsmaßnahmen
  • Baurechtlicher Geschäftsführer
  • Neuregelungen betreffend Abbruchreife

(Schluss)

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