Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.09.2014:
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33. Wiener Landtag (6)

Dringliche Anfrage zum Thema "faires Wahlrecht JETZT", eingebracht von der ÖVP

Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ) hielt fest, dass das derzeit gültige Wahlrecht keineswegs "unfair" sei, sondern "so fair wie die anderen Wahlordnungen auch". Bezugnehmend auf die erste Frage des Antrages, ob er das gültige "stark mehrheitsfördernde Wahlrecht" durch ein faires Mandatsberechnungs- und -zuteilungsverfahren abändern lassen wolle, verwies Häupl auf die anderen österreichischen Bundesländer. Denn sehe man sich die Wahlordnungen an, bestünde das Wiener Wahlrecht jeden Vergleich. Die Bestimmung der Wahlzahl würde nach einem anerkannten Verfahren vorgenommen, wie es auch andere Bundesländer anwenden. Und Diskussionsbedarf zwischen zwei Regierungsparteien müsse erlaubt sein.

Zur Frage nach einem konkreten Zeitpunkt der Umsetzung, meinte Häupl (SPÖ), "auch wenn Wien sehr wohl über ein faires Wahlrecht verfügt, haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsübereinkommen zum Ziel gesetzt, das bestehende Verhältniswahlrecht zu modernisieren". Die Wahlen 2015 könnten jedenfalls stattfinden.

LAbg Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) sprach von einer "never ending story" und kritisierte die Grünen, die vor ihrer Regierungsbeteiligung einer Wahlrechtsreform zugestimmt hätten. Weiters erinnerte er daran, dass Bürgermeister Häupl bereits 2001 gemeint hätte, "jene, die einen Zweit-Wohnsitz in Wien haben, sollten nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden". Er wolle sich nicht in Koalitionsgespräche einmischen, es gehe auch nicht um die Definition von "fairen Wahlen", sondern um den "Notariatsakt", der 2010 für gut befunden wurde.

LAbg David Ellensohn (Grüne) legte einen kurzen Abriss des Wahlrechts vor - von der Revolution 1848 über Frauenwahlrecht, Senkung des Wahlalters und Einbeziehung der EU-BürgerInnen bis heute, wo alle über 16 Jahre mit österreichischem Pass wählen dürften. Ziel sei ein "demokratisches, faires Wahlrecht". Er würde es sehr begrüßen, wenn "bis 27. November 2014 ein besseres, faires, modernes Wahlrecht" vorläge, nach dem spätestens am 4. Oktober 2015 gewählt werden könne. "Wir sollten uns bemühen, gemeinsam ein Wahlrecht zu finden, das fairer ist, als das frühere und wir hätten gerne die Abschaffung des Proporzes". Jede Stimme solle das gleiche Gewicht haben.

LAbg Mag. M.A.I.S. Johann Gudenus (FPÖ) kritisierte die Grünen, die ihre Wähler verraten würden. Er verwies auf das Regierungsübereinkommen, in dem bis Ende 2012 ein neues Wahlrecht angekündigt wurde. Bisherige Beschlussanträge seien immer abgelehnt worden. "Wir kämpfen weiter für ein faires, modernes Wahlrecht" und bat um Zustimmung des eingebrachten Antrages.

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar) bezeichnete das Wahlrecht als "existenzielle Angelegenheit einer Demokratie". Ihm gehe es um das Prozedere, das von allen gemeinsam als Demokratiepaket geschnürt werden solle, nicht nur von zwei Parteien, die gemeinsam knapp fünfzig Prozent der Stimmen hätten. Dies sei eine Frage "der Kontrolle und der Fairness". Das Mehrheitswahlrecht hätte einen anderen Schwerpunkt als das Verhältniswahlrecht, das seiner Ansicht nach, die Zersplitterung von Parteien eher verhindern könne. Es wäre für ihn auch eine gute Gelegenheit die Missbrauchsgefahr, die bei der Briefwahl bestehe, zu bereinigen. Aigner erachte es nicht für sinnvoll "jetzt noch auf die Schnelle ein neues Wahlrecht von nur zwei Parteien durchzupeitschen", sondern wünsche sich ein größeres Demokratiepaket, das alle Parteien beschließen könnten. Für ihn sei das Wahlrecht "ein kostbares, wesentliches Element der Demokratie und je mehr Konsens dahinter steht, desto kostbarer ist es".

LAbg DI Rudi Schicker (SPÖ) stellte klar, dass "keine Rede davon war, das Wahlrecht je im Landtag zu besprechen". Vielmehr sei es eine notarielle Beglaubigung und keine politische Entscheidung. Die politische Vereinbarung sei das Regierungsabkommen, in dem dieser Notariatsakt mit keinem Wort erwähnt werde. Den Ruf nach einem proportionalen Wahlrecht wundere ihn, denn es seien rund 2.000 Wahlberechtigte Unterschied, wenn es um ein Bezirksmandat in der Innenstadt oder in der Donaustadt gehe. Niemand würde aber die Bezirksvertretungswahlen als "unfair" bezeichnen. Es gäbe vieles, das aufgegriffen werden solle und zwischen den beiden Regierungsparteien Konsens erzielen sollte - selbstverständlich werden dazu auch Gespräche mit der Opposition stattfinden.

Abstimmung: Der Antrag der ÖVP und FPÖ fand nicht die notwendige Mehrheit.

Die Sitzung des 33. Wiener Landtages endete um 15:01 Uhr.

(Schluss) heb

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