Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.11.2014:
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35. Wiener Landtag (5)

Wiener Veranstaltungsgesetz

LAbg Erich Valentin (SPÖ) nannte die vorliegende Gesetzesänderung einen "entscheidenden Schritt vorwärts" sowie einen "gewollten Paradigmenwechsel". Weil das neue Bundesgesetz zum "kleinen Glücksspiel" mit 1.1.2015 in Kraft trete, werde das Wiener Landesgesetz entsprechend adaptiert. Valentin räumte ein, dass sich das neue Bundesgesetz erst beweisen müsse; diesbezüglich zeigte er sich "hoffnungsfroh".

LAbg David Ellensohn (Grüne) sah mit der Novelle das "Hauptziel" erreicht, Jugendliche vor dem Abgleiten in die Spielsucht zu bewahren. Strenge Kontrollen seien gegeben, elektronische Terminals künftig nur mehr an den drei Casinostandorten in Wien erlaubt. Sollte das Bundesgesetz ein "Loch" aufweisen, prognostizierte Ellensohn, werde dieses umgehend geschlossen.

Abstimmung: Die Gesetzesnovelle wurde einstimmig beschlossen.

Dringlicher Antrag der FPÖ zum Thema "sektorales Bettelverbot"

LAbg Gerhard Haslinger (FPÖ) sagte: Organisierte Bettelei sei im Sicherheitsgesetz "unzureichend" abgedeckt, ein gesetzliches Reagieren notwendig. Die Polizei brauche "Rüstzeug" um dagegen einzuschreiten. Offensichtlich gelte Österreich für "Bettelbanden als ertragreiches Land mit geringer Bestrafung". Er brachte einen Antrag ein, in dem er das Verbot der Bettelei unter dem Vorwand des Zeitschriften-Verkaufes forderte.

LAbg Mag. M.A.I.S. Johann Gudenus (FPÖ) meinte: Bettelei habe auch mit falsch verstandener Toleranz zu tun. Wer organisierte Bettelei auf Wiens Straßen toleriere, akzeptiere genauso "Menschenhandel und Sklaverei". Ein schärferes Gesetz solle "rumänischen Capos" die Grundlage entziehen, Kinder nach Österreich zu schicken um deren Reichtum zu ermöglichen. Dies sei nur durch ein allgemeines, zumindest aber sektorales, Bettelverbot umzusetzen. Gudenus brachte einen entsprechenden Antrag ein. Auf derartigem Gesetz beruhend wäre auch ein effizienter polizeilicher Vollzug gewährleistet. (forts.) esl/buj

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