Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.01.2015:
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36. Wiener Landtag (2)

Sondersitzung auf Verlangen der Wiener FPÖ

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar) forderte, bei der Wahlrechtsreform "alle Parteien an einen Tisch zu bringen". Die Causa sei nicht "Privatangelegenheit und Vergnügen" von SPÖ und Grünen. Richtung Grüne meinte er, "diese einst bissige Partei soll sich an ihre Oppositionszeit erinnern". Aigner sprach sich gegen ein Ausländerwahlrecht aus und nannte die Behandlung von Vorzugsstimmen "bedenklich": Sollten diese stärker gewertet werden, gelte es folglich, den Klubzwang zu hinterfragen.

LAbg DI Rudi Schicker (SPÖ) sagte: "Die Wahlrechtsreform wird kommen", dies sei im Koalitionspakt zwischen SPÖ und Grünen vereinbart. Gemeinsam würden sie ein "modernes Verhältniswahlrecht" schaffen. Dementsprechend fühle sich die SPÖ von einem Notariatsakt, gezeichnet von den anderen Parteien, nicht angesprochen. Ein Mehrheits- oder personenbezogenes Wahlrecht sei in der Bundesverfassung schlicht nicht vorgesehen. Schicker erinnerte an die unterschiedlichen Bevölkerungszahlen der Wiener Gemeindebezirke: Entsprechend seien je nach Bezirksgröße verschieden viele Mandate zu vergeben; die Mindestanzahl von drei Mandaten pro Bezirk sei aber von der Verfassung vorgegeben. Eine Veränderung der Wahlkreise in Wien bedeute "ein Eingreifen in Bezirksstrukturen". Schicker forderte auf, den SPÖ-Vorschlag betreffend Wahlrecht für EU-BürgerInnen sowie Drittstaatsangehörige gemeinsam an den Bund heranzutragen. Wer seinen Lebensmittelpunkt länger als fünf Jahre in Wien habe, solle auf Bezirks- (Drittstaatsangehörige) bzw. Gemeindeebene (EU-BürgerInnen) wahlberechtigt sein. Zur möglichen Abschaffung der Nichtamtsführenden StadträtInnen sagte Schicker: Demokratie sei "ein Spiel zwischen Regierung und Opposition. Was ist das für eine Regierung, in der die Opposition sitzt?" Die Mehrheit der Bundesländer habe diese Form der Konzentrationsregierung abgeschafft. Die Freiheitlichen wollten mit ihrem Bestehen auf diese Funktion nur ihre "Pfründe" wahren.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) entgegnete: Die Bundesverfassung sehe vor, dass auf Gemeindeebene alle Parteien vertreten sein sollen. Er nannte die ÖVP-Abgeordneten "demokratisch legitimierter" als jene der SPÖ: Während ein Mandatar der SPÖ durchschnittlich 6.800 WählerInnen vertrete, habe ein Abgeordneter der Volkspartei im Schnitt 8.100 Stimmen erhalten. Dann bezog sich Ulm auf den Notariatsakt aus dem Jahr 2010: Die Grünen seien rechtlicher Partner, der Inhalt dieses Vertrages schreibe Inhalt und Zeitplan einer Wahlrechtsreform "klar vor". Ulm forderte von den Grünen "Vertragstreue" ein. Sie sollten entweder zu dem Akt stehen oder "endlich eine Erklärung finden", warum der Vertrag für sie nichtig sei. (Forts.) esl/lit

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