Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.05.2015:
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KAV stellt klar: Nachtdienste werden gesondert honoriert, Feiertagsdienste adäquat entlohnt

Der Wiener Krankenanstaltenverbund hält fest, dass Nachtstunden mit dem neuen Ärztearbeitszeit- und Gehaltsmodell sehr wohl gesondert honoriert werden. "An Sonn- und Feiertagen erhalten Ärztinnen und Ärzte, genauso wie andere Berufsgruppen, einen Zuschlag pro geleisteter Arbeitsstunde. Für einen verlängerten Dienst (25 Stunden) an einem Sonn- und Feiertag erhält der Arzt/die Ärztin zusätzlich zur Nachtdienstzulage noch 60 Euro Sonn- und Feiertagszuschlag. Von den zukünftig monatlich zu leistenden Stunden eines Arztes oder einer Ärztin sind die Feiertage abgezogen, er oder sie kommt also im Vergleich in einem Monat mit Feiertagen schneller in die Leistung von Überstunden.

"Der KAV hat mit dem neuen Gehaltschema Wochenenddienste finanziell attraktiv gestaltet. Das ist Teil eines 67 Millionen Euro Paketes für die 3.200 KAV ÄrztInnen. Vom Turnusarzt frisch von der Uni bis zum erfahrenen Oberarzt ist ein verlängerter 25 Stunden-Dienst am Wochenende oder Feiertag zwischen 626 und 2.231 Euro wert. Der von Ärztekammer kolportierte 75 Euro Mehrverdienst ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit", legt der KAV-Generaldirektor Fakten und repräsentative Berechnungen auf den Tisch.

Attraktive Bezahlung besonders für JungärztInnen

Gerade Jungärztinnen/-ärzte bzw. ÄrztInnen in Ausbildung profitieren von den neuen Arbeitszeiten und vom neuen Gehalt. Ein Turnusarzt, der mit 1. Juli direkt nach Universitätsabschluss mit der Basisausbildung an einer internen Abteilung beginnt, erhält 3.400 Euro brutto Grundgehalt. Mit vier 25-Stunden-Diensten und 34 Überstunden unter der Woche und am Wochenende verdient er 4.840 Euro brutto in diesem Monat. Wird ein 25-Stunden-Dienst an einem Sonn- oder Feiertag geleistet, ist dieser 626,25 Euro wert, wird er auf Überstunden geleistet, ist er 1.088,025 Euro wert.

Weitere Gehaltssteigerungen mit 1.1.2017

Eine Fachärztin für Augenheilkunde auf Stufe 5 hat 5.065 Euro brutto Grundgehalt. Mit vier 25-Stunden-Diensten und 34 Überstunden verteilt auf Wochentage und Wochenenden verdient sie 7.035,40 Euro brutto. Ein 25 Stunden-Dienst an einem Sonn- oder Feiertag ist insgesamt 867 Euro wert. Wird er auf Überstunden geleistet, ist er 1.555,08 Euro wert. 2017 steigen die Gehälter nochmals, dann kommt diese Ärztin auf ein Bruttogehalt von 7.345,20 Euro. Der Wert des Sonn- oder Feiertag-Dienstes liegt dann bei 901 Euro bzw. 1.621 Euro (auf Überstunden).

Topgehälter für TopmedizinerInnen

Ein altgedienter Oberarzt für Chirurgie in der höchsten Einreihungsstufe hat künftig ein Grundgehalt von 7.717,30 Euro brutto. Er kommt mit vier 25-Stunden-Diensten und 34 Überstunden unter der Woche und am Wochenende auf 10.530,76 Euro. Der 25-Stunden-Dienst an einem Sonn- oder Feiertag, beträgt sein Wert in dem Beispiel 1.250,25 Euro, wird er auf Überstunden geleistet, ist er 2.231,67 Euro wert. Mit der Steigerung, die ab 2017 gilt, erhält er 10.839,37 Euro brutto. Der Wert der Stunden liegt dann bei 1.284,25 Euro (Sonn/Feiertag) bzw. 2.364,54 Euro (Überstunden).

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