Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.07.2015:
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Pilz: Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2014

Starker Anstieg bei der Anzahl der errichteten Patientenverfügungen

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2014. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 2.7.2015 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2014 von den Wienerinnen und Wienern als wichtige Ansprechpartnerin im Wiener Gesundheitswesen betrachtet wurde.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2014 516 Personen, Gebrauch gemacht, was gegenüber 2013 einen massiven Anstieg (381 PV) darstellt.

Im Berichtsjahr 2014 gab es insgesamt 10.971 Kontakte, davon 2.166 schriftliche Eingaben, 1.390 persönliche Vorsprachen und 7.415 telefonische Anfragen. Von diesen Anliegen wurden 3.447 aktenmäßig erfasst. Die telefonische Beratung stellte das zahlenmäßig größte Aufkommen dar. Davon waren wiederum Behandlungsbeschwerden mit 36 Prozent, Anfragen zur Patientenverfügung mit 20 Prozent und 9 Prozent Fragen zu Kosten die größten Bereiche.

Entschädigungen in der Höhe von mehr als vier ein halb Millionen Euro

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr in 468 Fällen Entschädigungen von Versicherungen, dem Wiener Krankenanstalten Verbund, dem Wiener Patientenentschädigungsfonds und dem Wiener Härtefonds erwirkt werden. In Summe wurden Entschädigungen in der Höhe von rd. 4,56 Millionen Euro an die Wiener PatientInnen ausbezahlt.

Unerlaubte Angebote privat zu bezahlender Medizin in den öffentlichen Spitälern

An die WPPA wurden im Berichtsjahr einige Fälle von PatientInnen herangetragen, die ein öffentliches Spital aufsuchten und dort von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt mit dem Angebot privat zu bezahlender Medizin konfrontiert wurden. Es wurde ihnen in Aussicht gestellt, durch eine private Zuzahlung bzw. durch das Aufsuchen der eigenen oder der Privatordination einer Kollegin/eines Kollegen, sich den Operateur aussuchen und die Wartezeit auf die geplante Operation verkürzen zu können.

Die Notfallambulanzen der Spitäler werden trotz einer hohen Anzahl von niedergelassenen ÄrztInnen überrannt

Statistiken belegen, dass 80 Prozent der PatientInnen, die mit der Rettung in eine Notfallambulanz gebracht werden, das Spital ohne stationäre Aufnahme wieder verlassen. Diese Personen könnten bei entsprechenden Öffnungszeiten, personeller Besetzung und Ausstattung der Ordinationen auch im niedergelassenen Bereich versorgt werden. Durch den massiven Ansturm auf die Notfallambulanzen kommt es dort zu langen Wartezeiten, Überforderung des Personals und Mängeln in der Versorgung.

Der Tätigkeitsbericht 2014 der WPPA kann auf www.patientenanwaltschaft.wien.at/ abgerufen werden.

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