Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.02.2016:
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KAV weist Vorwurf des Vertragsbruchs zurück

Psychiatriezulage wird im Zuge der Dienstrechtsnovelle beschlossen

Der Wiener Krankenanstaltenverbund verwehrt sich gegen den Vorwurf des Vertragsbruchs, der heute seitens der Ärztekammer geäußert wurde. Die vereinbarten Zulagen werden selbstverständlich ausbezahlt, auch die Vorwürfe der Hinhaltetaktik oder der bewussten Nichtumsetzung, wie sie der Präsident der Wiener Ärztekammer heute äußert, weist der KAV entschieden zurück. Es wurde vereinbart, dass die erwähnten Zulagen mit 1. Jänner 2016 wirksam werden, dabei bleibe es auch weiterhin. Dass der Prozess der Gesetzwerdung noch im Gange ist, ist kein Widerspruch dazu, die fälligen Zulagen werden selbstverständlich rückwirkend ausbezahlt.

Bei der Psychiatriezulage handelt es sich um eine sogenannte ruhegenussfähige Dienstzulage, die im Zuge Dienstrechtsnovelle im Landtag in einem Gesamtpaket beschlossen wird. Der KAV hat diese Gesetzesänderung rechtlich und rechtstechnisch aufbereitet, die entsprechende Novelle wird von der MA1 vorbereitet. Wie auch zwischen Gewerkschaft und Ärztekammer vereinbart, wird das Gesamtpaket auch die Einigung mit den PrimarärztInnen beinhalten, darauf habe man sich im Dezember gemeinsam geeinigt. Dass das Gesamtpaket noch nicht im Jänner beschlossen werden kann, war allen Beteiligten klar, diese gemeinsame Vorgehensweise war zwischen Ärztekammer, Gewerkschaft und Stadt eng abgestimmt.

Dass hier der Ärztekammerpräsident und der Vizepräsident einmal mehr in der Öffentlichkeit etwas anderes behaupten, als in Sitzungen vereinbart, ist nichts Neues, es fügt sich in eine lange Reihe von Behauptungen ein, deren Zweck der KAV nicht erkennen kann und die jedenfalls nicht der sachlichen Auseinandersetzung dienen. Der ständig behauptete Ärztemangel sei nur ein Beispiel dafür. Die Ärztekammer hat kürzlich die Streichung eines Nachtdienstes in der Kinderabteilung eines Spitals behauptet - das war unrichtig. Es wurde behauptet, dass bereits Geräte zur Messung des Arbeitsanfalls in der Nacht an ÄrztInnen ausgegeben wurden - ebenfalls unrichtig. Im Vorfeld der derzeit laufenden Abstimmung unter Spitalsärzten wurde das Herunterfahren medizinischer Kapazitäten behauptet, davon kann ebenfalls keine Rede sein.

Der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer spricht weites von einer Lücke in der Versorgung psychiatrischer Patienten, weil im Spitalskonzept 2030 die Psychiatrie keinen Platz finde. Fakt ist aber, dass die psychiatrische Versorgung der Stadt Wien und dem KAV enorm wichtig ist, daher gibt es dazu eigene Planungen. Die psychiatrische Versorgung der WienerInnen wird in einem eigenen Projekt vom Wiener Krankenanstaltenverbund und den Psychosozialen Diensten (PSD) Wien gemeinsam erarbeitet.

Die Kritik an der Kommunikation müsse der KAV daher zurückspielen. Mit falschen Behauptungen werde nur eines erreicht: den Wienerinnen und Wienern Angst zu machen und in den Spitälern schlechte Stimmung zu erzeugen. Das sei sicher nicht die Aufgabe einer Ärztevertretung.

Rückfragehinweis für Medien

  • Nani Kauer
    Wiener Krankenanstaltenverbund
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