Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.03.2016:
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4. Wiener Landtag (6)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

StR Mag. Gernot Blümel, MBA (ÖVP) kritisierte die Verletzung der Grundrechte bei der neuen Bauordnung. Beispielsweise werde das Recht auf Grund, indem Grundstücke durch Hochhäuser entwertet würden, verletzt. Er bezeichnete die Novelle als gezielten „Anschlag auf den liberalen Rechtsstaat“.

LAbg Mag. Christoph Chorherr (Grüne) begründete die Novelle mit einem Zuzug von 43.000 Menschen allein im vergangenen Jahr. Wien bekenne sich außerdem zu humanitären Lösungen in Krisensituationen. Daher seien in der Novelle drei Varianten von temporären Bauweisen in Notsituationen ermöglicht. Er verstehe nicht, warum dies für Aufregung sorge, ein Paragraph für temporäre Bauten würde bereits bestehen. Seine Partei nähme die politische Verantwortung, die er in Europa vermisse, wahr.

Lhptm-Stv. Mag. M.A.I.S. Johann Gudenus (FPÖ) bemängelte das fehlende „Unrechtsbewusstsein“ und ortete einen „Bruch der Verfassung“. Die Novelle solle die „Unfähigkeit, Wohnraum in Wien zu schaffen“, verschieben. Er vermisse die Rechte für AnrainerInnen, diese hätten weiterhin Probleme bei der Wohnraumbeschaffung. Gleichzeitig pflege Wien weiterhin die „Willkommenskultur für illegale MigrantInnen“, obwohl sich auch die Bundesregierung davon distanziert habe. Als nächstes drohe Wien die Leerstandsabgabe, welche Gudenus als „Eigentumsbeschränkung“ bezeichnete.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) berief sich auf das benötigte Verantwortungsbewusstsein in Krisensituationen. Das „Prinzip der Ordnung und Humanität“ sowie eine verantwortungsbewusste Gesetzgebung sollten gelten. Das Argument, dass im Bereich Wohnbau Versäumnisse passiert seien, ließ er nicht gelten und bezog sich auf die seit Jahrzehnten weltweite Vorbildfunktion des sozialen Wohnbaus in Wien.

(Forts.) bim/buj/fis

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