Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.03.2016:
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4. Wiener Landtag (7)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

LAbg Dipl-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) hielt eingangs fest, dass Krisensituationen besondere Maßnahmen benötigen würden. Man könne heute noch nicht sagen, wie viele Menschen in nächster Zeit nach Wien kommen werden. Aber temporäre Maßnahmen, wie in der vorliegenden Novelle über 15 Jahre, seien nicht nachvollziehbar. So ein langer Zeitraum wäre nicht temporär, daher gebe es keine Zustimmung. Man müsse ein Gesetz wie dieses auf maximal fünf Jahre limitieren. Es gebe genügend Flächen z.B. Büros, die für eine andere Nutzung verwendet werden könnten, das wäre die erste sinnvolle Möglichkeit, um Flüchtlingen Platz zu bieten – er verstehe nicht, warum man hier keine Umwidmung zulasse. Die Vorgehensweise zur vorliegenden Gesetzesänderung sei nicht nachvollziehbar und schüre Unsicherheit bei der Bevölkerung. Er brachte einen Abänderungs- und Beschlussantrag ein.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) meinte, man habe es hier mit einem Gesetz zu tun, dass in einem Rechtsstaat „nichts verloren“ habe. Dieses Gesetz müsse mit allen Mitteln „zu Fall gebracht“ werden. Ein Gesetz sei dazu da, der Verwaltung genau zu sagen, was erlaubt sei und was nicht. Dies sei in der vorliegenden Gesetzesvorlage nicht gegeben. Viele Passagen seien „zu schwammig“. Durch sehr viele „Kann-Bestimmungen“ werden Eingriffe in Grundrechte leicht möglich. Darüber hinaus hielt er fest, dass es dieser Novelle eigentlich gar nicht bedürfe, da der Paragraph 71 in der bestehenden Bauordnung Bestimmungen betreffend vorübergehende Bauten regeln würde. Auch was Brandschutzmaßnahmen betreffe, käme es in der vorliegenden Novelle zu einer enormen Verschlechterung. Abschließend brachte er fünf Resolutionsanträge ein.

(Forts.) mak/fis

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