Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.03.2016:
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4. Wiener Landtag (8)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

LAbg Dominik Nepp (FPÖ) kündigte an, das demokratische Rederecht von Landtagsabgeordneten wahrzunehmen und sprach wörtlich von der „langen Nacht der Bürgerrechte“. Der vorliegende Initiativantrag zur Abänderung der Bauordnung wäre nicht notwendig gewesen, hätte es keine Willkommenskultur der Stadtregung während der Flüchtlingskrise gegeben. Der Initiativantrag sehe unter anderem vor, auch ohne Baubewilligung vorrübergehende Unterbringungsmöglichkeiten von Personen zu errichten. So könnten zum Beispiel Container bis zu 15 Jahren auf einem Grundstück aufgestellt werden. So würden Flächenwidmungen umgangen und die Nachbarschaftsrechte ausgehebelt werden. Er glaube, dass der vorliegende Initiativantrag verfassungsrechtlich anfechtbar sei. Indirekt würden damit auch Kontrollrechte des Gemeinderates ausgehebelt: Jederzeit könnten ohne Bewilligung „Baracken und Containerdörfer in Parks, in Innenhöfen von Gemeindebauten, der Lobau oder am Wienerberg“ errichtet werden. Nepp zitierte aus Medienberichten und strich Unterschiede zwischen Rot und Grün betreffend der Änderung der Bauordnung hervor. So sei sich rot-grün nicht einig, ob die Container nur für Flüchtlinge genützt werden sollten. Der Grüne Planungssprecher Chorherr habe Pläne durchklingen lassen, diese auch als Studentenheime zu nutzen. Grundsätzlich ortete Nepp eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn es Bauerleichterungen für Flüchtlingsheime gebe, für andere Bauprojekte aber nicht.

(Forts.) hl/ato/fis

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