Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.03.2016:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

4. Wiener Landtag (20)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

LAbg Klaus Handler (FPÖ) wiederholte, die neue Bauordnung räume keine Rechte für WienerInnen und keine Pflichten für ZuwanderInnen ein. Ferner wies er darauf hin, die abgeänderte Bauordnung werde es zulassen, überall in Wien Container aufstellen zu können. Diese könnten bis zu 15 Jahre lang überall in Wien aufgestellt werden. Er kritisierte des Weiteren, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes Nachbarschaftsrechte aufgehoben würden. So könnten GrundstücksnachbarInnen fünf Jahre lang nichts gegen auftretende Geruchsbelästigung unternehmen. Normalerweise hätte man die Änderungen der Bauordnung einem Begutachtungsverfahren unterwerfen müssen und zum Beispiel Gebietskörperschaften und Institutionen wie Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer vorlegen können.

LAbg Maximilian Krauss (FPÖ)bezeichnete den Initiativantrag wörtlich als „Schlag ins Gesicht“, wenn man zu bedenken hat, dass sich in Wien jeder an die kleinsten Vorschriften genau zu halten habe. Er sprach sich jedenfalls gegen eine Teilsuspendierung der Bauordnung aus. Er berief sich diesbezüglich auf ein Rechtsgutachten, das den Antrag auf verfassungsrechtliche Mängel überprüft hätte. Die Wiener FPÖ werde ohnehin den Verfassungsgerichtshof mit der geänderten Bauordnung befassen. Die neue Bauordnung umfasse zumindest vier Punkte, die zu bemängeln seien: Es würden „Holzbaracken und Container“ für Zuwanderer errichtet werden können, die überall in Wien bis zu 15 Jahren ohne Mitspracherecht des Nachbarn aufgestellt werden können.

(Forts.) hl

Rückfragehinweis für Medien

  • Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
    Stadtredaktion
    Diensthabende/r Redakteur/in
    Telefon: 01 4000 81081