Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.03.2016:
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4. Wiener Landtag (21)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

LAbg Armin Blind (FPÖ) kündigte an, seine Partei werde die Gesetztes-Änderung vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten. Der neue Pragraph 71c verletzte den Gleichheitsgrundsatz, da dieser laut Blind zwei Gruppen von Bauvorhaben schaffe: „privilegierte“ Bauvorhaben, wie die Schaffung neuer Flüchtlingsquartiere, für die Auflagen der Bauordnung nicht gelten würden. Denen gegenüber stünden jene von „Normalsterblichen“, die sich den „sehr minutiösen Vorschriften“ und „dem Elan der Baupolizei“ unterwerfen müssten. Darüber hinaus kritisierte er angebliche „Unschärfen“ in der Ausformulierung des Gesetzestextes. Dieser würde die Stadtverwaltung dazu ermächtigen, weit mehr umzusetzen, als die Regierungsparteien im Vorfeld als Anlass für das Gesetz genannt hätten – nämlich die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen. Dafür würden Nachbarschaftsrechte und die Möglichkeit für Anrainer, Einsprüche und ein Rechtsverfahren zu bestreiten, entzogen.

LAbg Stefan Berger (FPÖ) zeichnete den Weg des Gesetzesentwurfes als Initiativ-Antrag nach. Er mutmaßte, dass der Antrag möglichst rasch und „ohne viel Staub aufzuwirbeln“ durch den Landtag gebracht werden sollte. Schon im zuständigen Wohnbauausschuss hätte sich Berger eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Entwurf gewünscht. Die jetzige Vorlage bedeute eine, wie er wörtlich meinte, „Aushöhlung des Rechtsstaates“.

Nach Ansicht von LAbg Mag. Gerald Ebinger (FPÖ) würde der Initiativantrag die bestehende Bauordnung außer Kraft setzen. Ankündigungen, den Paragraphen 71c „nur in Notsituationen“ anzuwenden, reichten ihm nicht. Denn das neue Gesetz würde die Flächenwidmung und das Mitspracherecht außer Kraft setzen. Den Regierungsparteien empfahl er diesbezüglich „Selbstreflexion“.

(Forts.) ato/hl

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