Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.03.2016:
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4. Wiener Landtag (23)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

LAbg Christian Deutsch (SPÖ)stellte eingangs fest, worum es bei dem Initiativantrag gehe: Er solle die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass notleidenden Menschen vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden könne. Mit dem Paragraphen 71c werde rasche humanitäre Hilfe gewährleistet. Darüber hinaus müsse eine wachsende Stadt auf die Herausforderungen der Zukunft unbürokratisch reagieren können. Daher dürften auch die unterschiedlichen Säulen der Wohnraumschaffung nicht vermengt werden. Die Novelle, also der Paragraph 71c, solle „nicht die Regel“ werden. Dieser gelte nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle schutzbedürftigen Menschen, die rasch, befristeten Wohnraum benötigten. Rot-Grün nehme die Sorgen, Ängste und Bedenken der BürgerInnen erst. Die Opposition hingegen schüre Ängste.

LAbgin Birgit Hebein (Grüne) meinte, die Stadt Wien habe die Pflicht, humanitär zu handeln und dürfe also die Flüchtlingskrise nicht ignorieren. Daher sei die Ergänzung der Bauordnung dringend nötig, damit Menschen in Not schnell geholfen werden könne. Es gehe um temporäre Notquartiere für sechs Monate, oder befristet auf fünf bzw. 15 Jahre. Dies trage auch zum sozialen Frieden bei, da die Obdachlosigkeit nicht überdurchschnittlich ansteige, wenn genügend Wohnraum zur Verfügung stünde.

(Forts.) mak

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