Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.03.2016:
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4. Wiener Landtag (24)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Für LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)sei die laufende Landtagssitzung nicht nur ob ihrer ungewöhnlichen Länge „denkwürdig“, sondern auch wegen des „Widerstands“ der Opposition gegen die Änderung der Bauordnung. Vielen Abgeordneten sei es dabei um „grundlegende Prinzipien“ gegangen. Sie hätten aufzeigen wollen, dass durch den neuen Paragraphen die BürgerInnen in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt würden. Die SPÖ hätte sich hinsichtlich des Gesetzes von ihrem Koalitionspartner „überrumpeln“ lassen und übergebe durch die Bestimmungen des Paragraphen 71c nun der Verwaltung eine „Generalvollmacht“. Ulm kritisierte ferner, dass das Gesetz nicht anführe, wo die Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden sollen.

LAbg Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS)drückte zunächst allen RednerInnen ihren „Respekt für ihr Durchhaltevermögen“ aus und befand die 28-stündige Sitzung für „legitim“. Allerdings sei das Bild, das dadurch an die Öffentlichkeit ging, „desaströs“. Der „Hauptgeschädigte“ der Debatte sei „einmal mehr die Politik“ gewesen. Damit meine sie aber nicht nur die „Inszenierung“ der FPÖ, der sie „Showpolitik“ vorwarf, sondern auch die Stadtregierung, deren Politik als Anlass für eine derartige Debatte gedient hätte. Dem Initiativantrag zur Änderung der Bauordnung sei nämlich weder ein Begutachtungsverfahren noch ein „öffentlicher Dialog“ vorausgegangen. Betreffend den Inhalt des Änderungsgesetzes würden die NEOS insbesondere den „Eingriff in die AnrainerInnenrechte“ bemängeln und äußerten, wie die Freiheitlichen, „verfassungsrechtliche Bedenken“.

StR Dr. Michael Ludwig (SPÖ) wies darauf hin, dass der heutige Tag auch im Zeichen der „Earth Hour“ stehe, die das Bewusstsein für eine „effiziente Energiepolitik“ stärken solle. Über Effizienz müsse aber auch hinsichtlich des „politischen Handelns“ gesprochen werden. Ludwig verwies dabei auf Argumente in den Reden der FPÖ, die sich in den vergangenen Stunden „mehrmals wiederholt“ hätten. Es mache Sinn, in der Argumentation künftig „pointierter“ vorzugehen. Die Vorwürfe der Opposition, durch die Bauordnungsänderung würden Menschen „enteignet“ wies Ludwig zurück. Die Nachbarschaftsrechte würden entgegen der Befürchtungen der Opposition erhalten bleiben, lediglich in den ersten sechs Monaten nach Errichtung der Unterkünfte würden diese kurzfristig aufgeschoben. Es bestehe außerdem keine Intentionen seitens der Stadtregierung, in Wien die von der FPÖ befürchtete Leerstandsabgabe einzuführen.

Die Forderungen der NEOS nach einer „sozialen Durchmischung“ in den Flüchtlingsquartieren hieß Ludwig zwar gut, diese sei aufgrund der aktuellen Bestimmungen der Bauordnung allerdings nicht möglich. „Soziale Durchmischung“ könne aber in Holzbauwohnungen erreicht werden. Dass die Verwaltung mit der Gesetzesänderung „mehr Macht“ bekomme, verneinte Ludwig ebenfalls. Die Maßnahmen seien notwendig, um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können. Die Opposition brachte außerdem des Öfteren den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit der Gesetzesänderung ein. Ludwig sei sich hingegen „sicher“, dass der Verfassungsgerichtshof keine Einwände gegen die neuen Bestimmungen haben werde. Abschließend versicherte Ludwig, dass es durch die Novelle zu keiner „Ghettobildung“ – wie von der FPÖ befürchtet – kommen werde.

Abstimmung: Die Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit. Alle Gesetzesentwürfe, die zur Abstimmung standen, wurden in erster und zweiter Lesung beschlossen, ausgenommen der Novelle zur Bauordnung, die in erster Lesung mit den Regierungsstimmen beschlossen wurde.

Der 4. Wiener Landtag endete um 14 Uhr.

(Schluss) sep

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