Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.05.2016:
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Pilz: Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft 2015

Viele Anfragen beweisen hohes Interesse der Bevölkerung

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2015. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 25.5.2016 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2015 von den Wienerinnen und Wienern als wichtige Ansprechpartnerin im Wiener Gesundheitswesen betrachtet wurde.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2015 541 Personen Gebrauch gemacht.

Im Berichtsjahr 2015 gab es insgesamt 10.335 Kontakte, davon 2.039 schriftliche Eingaben, 1.363 persönliche Vorsprachen und 6.933 telefonische Anfragen. Von diesen Anliegen wurden 3.179 aktenmäßig erfasst. Die telefonische Beratung stellte das zahlenmäßig größte Aufkommen dar. Davon waren wiederum Behandlungsbeschwerden mit 33 Prozent, Anfragen zur Patientenverfügung mit 21 Prozent und 9 Prozent Fragen zu Kosten die größten Bereiche.

Entschädigungszahlungen in der Höhe von rd. 2,26 Millionen Euro wurden geleistet

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr in 340 Fällen Entschädigungen von Versicherungen, dem Wiener Krankenanstalten Verbund, dem Wiener Patientenentschädigungsfonds und dem Wiener Härtefonds erwirkt werden. In Summe wurden Entschädigungen in der Höhe von rd. 2,26 Millionen Euro an die Wiener PatientInnen ausbezahlt.

Schwere Qualitätsmängel beim Ärztefunkdienst

An die WPPA wurde im Berichtsjahr ein besonders tragischer Fall eines verstorbenen Kindes herangetragen. Die Analyse des Falles ergab schwere Qualitätsmängel beim Wiener Ärztefunkdienst und zeigte, dass der Ärztefunkdienst in das allgemeine Notfallversorgungssystem integriert und zur Etablierung eines qualitätsgesicherten, standardisierten und international anerkannten Abfragesystems verpflichtet werden muss.

Die ELGA-Ombudsstelle wurde in der WPPA eingerichtet

Im Jahr 2015 hat die WPPA eine wichtige neue Funktion übernommen. Zugleich mit dem Start der elektronischen Gesundheitsakte ELGA wurde die Ombudsstelle zur Information, Beratung, Unterstützung und Wahrung der Rechte der TeilnehmerInnen der elektronischen Gesundheitsakte und des Datenschutzes in der WPPA eingerichtet. Der Tätigkeitsbericht 2015 der WPPA kann auf www.patientenanwaltschaft.wien.at/ abgerufen werden. (Schluss)

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