Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.06.2016:
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KAV bildet ÄrztInnen entsprechend dem Bedarf aus

Ärztekammer entscheidet in Kommission über Bedarf mit

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) wird auch in Zukunft AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen nach Bedarf aus. Die Feststellung des Bedarfs – der Ausbildungsverpflichtung öffentlicher Krankenhausträger für Ärztinnen und Ärzte in Allgemeinmedizin - wurde über die Novelle des Ärztegesetzes vergangenes Jahr verändert. Diese Novelle wurde von der Ärztekammer maßgeblich mitverhandelt.

In Paragraph 196 Ärztegesetz wurde festgelegt, dass die Ausbildungsverpflichtung an Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin nicht mehr anhand der Betten geregelt wird (zumindest ein Arzt in Ausbildung zum Allgemeinmediziner pro 15 Betten), sondern die gesetzliche Vorgabe nun auf den tatsächlichen Bedarf nach Festlegung einer bundesweiten Kommission geändert wird. Dieser Kommission (der Kommission für die ärztliche Ausbildung gemäß Artikel 44 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) gehört auch die Österreichische Ärztekammer an. Ausbildungsstellen für Allgemeinmedizin müssen seither erstmals durch die Träger beantragt und durch die Österreichische Ärztekammer beschieden werden. Anerkennungsverfahren nach der neuen Ausbildungsordnung laufen bereits.

Sieht die Ärztekammer einen höheren Bedarf an auszubildenden ÄrztInnen, muss sie diesen in der Kommission auf den Tisch legen.

Der Wiener Krankenanstaltenverbund hält sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben. In der Folge werden nach einem Jahr, in dem überdurchschnittlich viele ÄrztInnen in die Ausbildung aufgenommen wurden, 2016 die Ausbildungsstellen um 52 reduziert. Der Wiener Krankenanstaltenverbund bildet derzeit rund 1.000 ÄrztInnen zu AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen aus.

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