Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 31.08.2016:
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KAV setzt Vereinbarung um, Ärztekammer blockiert und verhindert Verbesserungen

„Wiederholung macht falsche Behauptungen nicht richtiger“, heißt es aus dem Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) zu den neuerlichen Aussagen des Ärztekammerpräsidenten. „Die ständige Behauptung, der KAV sei vertragsbrüchig, geht ins Leere, das ist anhand von Fakten ganz leicht zu belegen“, so der KAV.

Seit mehr als einem Jahr ist das neue Dienstzeiten- und Gehaltsmodell für ÄrztInnen in Kraft. Ziel ist es, auch unter den neuen geltenden Rahmenbedingungen - Stichwort EU-Arbeitszeitrichtlinie – die PatientInnen in weiterhin hoher Qualität zu versorgen. Seit mehr als einem Jahr zahlt der KAV den ÄrztInnen um durchschnittlich 30 bis 50 Prozent mehr Gehalt. Seit mehr als einem Jahr ist der KAV an der Umsetzung. Bereits ein Jahr lang haben viele Abteilungen – ganz ohne Proteste der Ärztekammer – ihre Dienstzeiten umgestellt, im Zuge dessen auch Nachtdienste reduziert wurden, sie versorgen ihre PatientInnen auch jetzt in hoher Qualität.

Zugleich hat der KAV Rahmenbedingungen verändert, um die Umsetzung zu begünstigen: Es gibt knapp 80 ÄrztInnen mehr als im Jänner 2015, die Pflege hat im Zuge des Mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs bisher ärztliche Aufgaben übernommen, es wurden 145 StationssekretärInnen aufgenommen.

Ein Ende Drittel der Abteilungen ist bereits umgestellt, ein Drittel ist gerade dabei, der Rest folgt im Herbst. Im Juni wurden die weiteren Umsetzungsschritte besprochen, nötige Nachtdienste pro Haus pro Abteilung und die jeweils beste Dienstform dafür festgelegt, das wird nun gemacht. „Diesen Prozess will die Ärztekammer nun stoppen und verlangt sogar die Rücknahme eingeleiteter Maßnahmen. Der KAV setzt alles um, was vereinbart wurde. Die Ärztekammer blockiert, was vereinbart wurde. Vertragsbrüchig ist die Ärztekammer.“

Zu einzelnen Behauptungen hält der KAV fest:

  • Es war nicht vereinbart, Nachtdienste erst nach vollständiger Umsetzung aller Zentralen Notaufnahmen zu reduzieren, und es gibt bereits funktionierende Notaufnahmen, die die Stationen nachweislich entlasten.
  • Es gibt kein Überstundenverbot, es gibt klare Regelungen dazu. Für ÄrztInnen gilt wie für jede andere Berufsgruppe in der Stadt Wien, dass Überstunden nur geleistet werden dürfen wenn sie angeordnet wurden.
  • Die Arbeitszeit wird nicht von 60 oder 55 Stunden reduziert. Die normale Arbeitszeit liegt nach wie vor bei 40 Stunden, das ist nicht neu. Vor Umstellung der Dienstzeiten lag die durchschnittliche ärztliche Arbeitszeit bei 46 Stunden, von einer Reduktion um ein Drittel der Arbeitszeit kann keine Rede sein.

„Sowohl die Patientinnen und Patienten, als auch die Ärzteschaft, haben sich Sachlichkeit verdient“, verlangt der KAV. „Schlechte Stimmung unter ÄrztInnen zu verbreiten und den PatientInnen Angst vor Mangelversorgung zu machen ist unsachlich, falsch und verantwortungslos.“

Rückfragehinweis für Medien

  • Nani Kauer
    Wiener Krankenanstaltenverbund-Generaldirektion
    Leitung Vorstandsbereich Kommunikation
    Telefon: 01 40409 70051
    E-Mail: nani.kauer@wienkav.at