Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.11.2016:
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12. Wiener Landtag (5)

Novelle zum Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz

LAbg Mag. Bettina Emmerling MSc (NEOS) wollte die Abstimmung zur Gesetzesnovelle mittels eines Absetzungs-Antrages verhindern, obwohl die darin vorgesehene Umstrukturierung der Pensionen „sicherlich im Sinne der Stadtwerke“ sei; diese würden damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Emmerling begründete die Ablehnung der Gesetzesänderung durch ihre Fraktion so: Der vorliegende Text sei offensichtlich „inhaltlich monatelang vorbereitet“ worden, ohne die Opposition und den zuständige Ausschuss einzubinden oder zu informieren.

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) kritisierte ebenfalls die kurze Vorlaufzeit. Dass die Gesetzesänderung in Form eines Initiativantrages eingebracht worden sei und es keine rechtzeitige Regierungsvorlage gegeben habe, hätte der Opposition „das Einarbeiten in die Debatte“ unmöglich gemacht. Dennoch kündigte er die Zustimmung der FPÖ zur Gesetzesänderung an – es sei richtig, dass „Beamtenpensionen zurück zur Stadt wandern und von der Stadt bezahlt werden“; auch mache es für die Teilunternehmen wie Wien Energie „betriebswirtschaftlich Sinn“. Kritisch hinterfragte Aigner den Gesetzestext dahingehend, dass dahinter eine „mögliche Vorstufe zur Privatisierung“ stehe. Mittels Antrag forderte er eine Garantie auf „Nicht-Privatisierung“.

LAbg Mag. Gernot Blümel, MBA (ÖVP) äußerte seinen Missmut, dass die Opposition „aus der Zeitung“ von der geplanten Gesetzesänderung erfahren musste. Es gehe um eine Summe von „einer Milliarde Euro“, das sei „ein relevanter Brocken“. Die ÖVP werde die Zustimmung zur Novelle verweigern: Der Text sehe keine Möglichkeit zur Teilprivatisierung vor. Dabei würde die Volkspartei eben jene Aussicht auf „das an-Bord-Holen strategischer Partner“ begrüßen.

LAbg Erich Valentin (SPÖ) verteidigt den Modus, die Novelle mittels Initiativantrag zur Abstimmung zu bringen. Dass die Stadt auszahlende Stelle sei und die Stadtwerke der Kommune die Beträge entsprechend refundierten, sei „nicht neu und geltende Vorgangsweise seit 1999“. Die Refundierung der Pensionsbeträge wandere von der Teilunternehmung Wien Energie zur „Mutter“ Stadtwerke-Holding – die Abwicklung bleibe also „im Haus“. Positiver Effekt sei, dass die Wien Energie damit ihren Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Energieversorgern tilge. „Natürlich“ bleibe die SPÖ bei ihrem Grundsatz, Daseinsvorsorge in kommunaler Hand zu behalten und nicht zu privatisieren. Valentin brachte einen entsprechenden Antrag ein.

LAbg Ing. Udo Guggenbichler (FPÖ) nannte die Vorgangsweise via Initiativantrag ohne vorherige Information „ohne Stil“. Er pochte auf „ordentliche Regierungs- und Gesetzesvorlagen“.

LAbg DI Dr. Stefan Gara (NEOS) erinnerte an den „massiven Umbruch“, der sich global durch die Energiewirtschaft ziehe. Bei aller Rücksichtnahme auf die kommunale Daseinsvorsorge dürfe es kein Denkverbot geben, wie diese künftig „sinnvoll“ gemanagt werden könne. Das schließe eben auch „strategische Partner“ ein, insbesondere in jenen MitarbeiterInnen-intensiven Bereichen, die ohne Teilprivatisierung künftig nicht wettbewerbsfähig seien.

StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) erinnerte daran, dass es durch den Schuldnerwechsel im Zuge der Novelle zu keinen Mehrkosten für das Land Wien komme. Wien stehe dazu, die Daseinsvorsorge in kommunaler Hand zu behalten.

Abstimmungen: Die Änderung des Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetzes wurde mit Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossen. Ebenfalls angenommen wurde der SPÖ-Antrag betreffend Daseinsvorsorge. Die Anträge von FPÖ und NEOS fanden keine Mehrheit.

Die 12. Sitzung des Wiener Landtags endete um 13.30 Uhr. (Schluss) esl

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