Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.03.2017:
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20. Wiener Gemeinderat (9)

Dringlicher Antrag, eingebracht von der FPÖ

GRin Mag.a Nina Abrahamczik (SPÖ) sagte, Alkoholkonsum im öffentlichen Raum sei „kein Verbrechen“. Bei allfälligen Problemen bzw. Konflikten würden gesetzliche Regelungen greifen. Es sei typisch für öffentliche Räume, dass es zu „Nutzungskonflikten komme“: Menschen fühlten sich manchmal auch durch laute Jugendliche gestört. Man könne deshalb aber nicht für alle Ärgernisse Verbote verhängen. Alkoholkrankheit sei ein Problem, dem man mit sozialen Angeboten begegnen müsse. Dies geschehe bereits, beispielsweise durch das Wirken von SozialarbeiterInnen und die Sucht- und Drogenkoordinationsstelle. Diese Maßnahmen seinen sinnvoller als ein Alkoholverbot.

GRin Sabine Schwarz (ÖVP) wünschte sich ein Gesamtkonzept für Wien, da nicht nur der Praterstern, sondern auch andere Plätze in der Stadt betroffen seien. An allen „Hotspots“ müsse es soziale Einrichtungen geben. Das Alkoholverbot sei zwar zu begrüßen, es handle sich aber lediglich um einen „Baustein“, der der Polizei die Arbeit erleichtere. Überdies bedürfe es an den betroffenen Plätzen baulicher Maßnahmen wie zum Beispiel Sanierungen von Unterführungen, um das Sicherheitsgefühl wieder herzustellen.

GRin Elisabeth Schmidt (FPÖ) warf der Stadtregierung in der Debatte „Themenverfehlung“ vor. Es gehe nicht vorrangig um die Betreuung von Suchtkranken, sondern um die Verwahrlosung des Pratersterns. Dieser sei insbesondere für Frauen kein sicherer Ort mehr. Die Gefahr gehe aber nicht nur von Alkoholkranken aus, sondern auch von Kriminellen. Die Stadtverwaltung müsse in Angriff nehmen, das Grätzel für potenzielle StraftäterInnen „unattraktiv“ zu machen. Dafür sei das Alkoholverbot unumgänglich.

GR Gerhard Kubik (SPÖ) zweifelte an der faktischen Korrektheit der Begründung des Dringlichen Antrages: Darin sei die Rede von 44.000 Amtshandlungen der Polizei, die es am Praterstern gegeben habe. Kubik wies darauf hin, dass es sich bei dieser Zahl um die Amtshandlungen im gesamten Bezirk handle. Außerdem habe die FPÖ stets eine höhere Polizeipräsenz in Wien gefordert, die sie nun wiederum kritisiere. Ein Alkoholverbot löse nicht das Problem des übermäßigen Alkoholkonsums an öffentlichen Plätzen, sondern bewirke Verdrängung an andere Orte. Man dürfe Suchtkranke nicht „marginalisieren“. Vielmehr sei eine optimale Betreuung durch SozialarbeiterInnen notwendig.

GR Gerhard Haslinger (FPÖ) sagte, er habe bereits erwartet, dass der Antragstext auf Kritik stoßen werde. Bei der Wortwahl habe man sich allerdings an den Aussagen der am Praterstern ansässigen Bevölkerung orientiert und bewusst auf „Beschwichtigungssprache“ verzichtet. Zwar habe sich die Situation am Praterstern bereits verbessert, es gebe aber noch immer Handlungsbedarf. Ziel müsse es sein, dass die Polizei in Bälde wieder abziehen könne.

GR Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) meinte, der Praterstern sei nur ein Sinnbild für ein Wiener Problem. Öffentliche Orte verwandelten sich nach und nach in „Bummelplätze für gewaltbereite Randgruppen“. Er könne es nicht verstehen, dass sich die Grünen gegen ein Alkoholverbot verwehrten, obwohl sie Verboten gegenüber sonst nicht abgeneigt seien. Es sei immerhin auch verboten, Zigaretten wegzuwerfen oder Hundekot liegen zu lassen. Ein Alkoholverbot sei eine „gelinde Maßnahme“, auf öffentlichen Plätzen die Sicherheit zu erhöhen.

GRin Birgit Hebein (Grüne) zeigte sich besorgt, dass es in der FPÖ so viele „angstbesetzte Personen gebe, die ihre Angst mit der Politik verknüpfen“. Sie versicherte, dass sich die Wiener Bevölkerung auf die Polizei verlassen könne. Die Stadt Wien stelle sicher, dass „soziale Probleme mit sozialen Antworten gelöst werden“.

Abstimmung: Der Dringliche Antrag wurde dem Bürgermeister zugewiesen. Die anderen Anträge der Opposition fanden nicht die notwendige Mehrheit.

(Forts) sep/grm

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