Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.03.2017:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Verbesserte Bewegungsfreiheit für blinde und seheingeschränkte Personen unter möglichster Schonung der AnrainerInnen

Derzeit sind in Wien 889 der 1.300 ampelgeregelten Kreuzungen mit akustischen Hilfseinrichtungen ausgestattet, die blinden und seheingeschränkten Personen das Queren im Bereich der Ampeln selbstbestimmt ermöglichen, Tendenz steigend. Aufgrund der hohen Anzahl der Hilfseinrichtungen in Wien (immerhin geben 7.128 Taster zwischen 5.00 Uhr und 22.00 Uhr ein permanentes Geräusch) ab, kam es vermehrt zu Anfragen von AnrainerInnen, diese Hilfseinrichtungen auf eine Minimallautstärke zu reduzieren – gleichsam häuften sich die Beschwerden der BlindenvertreterInnen, dass die Hilfseinrichtungen zu leise seien. Dazu muss gesagt werden, dass auch Menschen ohne Einschränkung die Hilfseinrichtungen missbräuchlich verwenden und es dadurch zu namhaften Geräuschbelästigungen für AnrainerInnen kommt.

Deshalb hat die Stadt Wien jetzt einen Kompromiss vorgelegt, der sowohl die Bedürfnisse der blinden und seheingeschränkten als auch das Schlafbedürfnis der AnrainerInnen berücksichtigt. Die Blindenakustik wird anders als bisher auf Normlautstärke gestellt und kann mittels Taster vor Ort ausgelöst werden. Blinde und sehbehinderte Personen können sich mittels RFID Chip oder Euro Key an der Ampel anmelden und für die Zwecke ihrer Querung ein lauteres Signal auslösen.

Damit ist zum einen die Bewegungsfreiheit der blinden und sehbehinderten Menschen gewährleistet, zum anderen die Schlafqualität der AnwohnerInnen erhalten.

(Schluss) mim

Rückfragehinweis für Medien