Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 07.04.2017:
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21. Wiener Gemeinderat (7)

Verhängung zeitlich begrenzter Bausperren

GR Michael Niegl (FPÖ) sagte, Bausperren führten zu Fehlentwicklungen und dazu, dass Flächenwidmungen „allein im grünen Planungsausschuss“ beschlossen würden. Die Stadtplanung gehe „am Bürger vorbei“, wie das etwa bei der Nordrandsiedlung der Fall sei. Schuld daran sei die Widmungspolitik der Stadtregierung. Niegl brachte einen Antrag ein betreffend „Neues Plandokument für die Nordrandsiedlung“. Eine „Fehlplanung“ ortete er auch beim Bauvorhaben am Gelände des ehemaligen Gaswerks Leopoldau. Die Stadt wolle dort trotz kontaminierten Erdreichs ein Wohngebäude errichten. Die FPÖ fordere ein Bauverbot, bis das Gebiet saniert sei. Niegl brachte diesbezüglich einen Antrag ein.

GR Mag. Christoph Chorherr (Grüne) konterte seinem Vorredner, das Gebiet um die Nordrandsiedlung sei bereits „im vergangenen Jahrtausend“ - genauer gesagt im Jahr 1997 - gewidmet worden. Die Grünen hätten damals keinen Einfluss auf die Widmung gehabt. Bei Flächenwidmungen beziehe die Stadtregierung die BürgerInnen sehr wohl mit ein. Zum Thema Wohnbauprojekt am ehemaligen Gaswerk in der Leopoldau meinte Chorherr, ChemikerInnen hätten das Gebiet eingehend untersucht und es als „gesichert“ eingestuft. Der FPÖ warf er vor, „Hysterie“ zu verbreiten.

Abstimmung: Sämtliche Bausperren wurden mehrheitlich angenommen, die Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit.

Festsetzung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Süd-Osttangente (Ankerbrotfabrik)

GRin Dipl-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) sagte, er verstehe nicht, warum das gegenständliche Gebiet und die Gebäude darauf für Wohnzwecke genutzt werden dürften, während die restlichen Flächen und Immobilien nur Kultureinrichtungen vorbehalten seien. Das im vorliegenden Geschäftsstück behandelte Areal liege wesentlich näher an der Süd-Osttangente, was es weniger zum Wohnen eigne – zum Beispiel wegen erhöhtem Lärmaufkommen. Er forderte, dass auch im „Kulturviertel“ gewohnt werden dürfe, da es so zu einer „Durchmischung“ käme. Er brachte mehrere Anträge ein, unter anderem betreffend „Verbesserungen für durchmischte und belebte Quartiere im Rahmen der Widmungskategorie ‚Gemischtes Baugebiet‘“.

GRin Dipl.-Ing.in Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) kritisierte genauso wie ihr Vorredner, dass in einem Teil des Gebiets Wohnen erlaubt sei, im anderen – identen – aber nicht. Hier werde laut Olischar mit „zweierlei Maß gemessen“. Jene Personen, die in der sogenannten „Loft City“ wohnten, täten dies „illegal“.

GR Mag. Christoph Chorherr (Grüne) erklärte: „Nur weil beide Gebiete demselben Plandokument unterliegen, heißt das nicht, dass sie gleich behandelt werden müssen“. Man habe sich unter anderem mit der Caritas darauf verständigt, das Wohnverbot in der „Loft-City“ aufrecht zu erhalten. Chorherr befand diese Entscheidung für gut, da so auch in einem Außenbezirk ein ausschließliches Kulturviertel entstehe. Die dortigen Immobilienpreise dürften nicht durch die Aufhebung des Wohnverbots in die Höhe getrieben werden. Nur so könne garantiert werden, dass die Kulturtreibenden dort weiter verweilen könnten.

(Forts.) sep/buj

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