Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.06.2017:
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17. Wiener Landtag (4)

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2016

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) sagte, die Arbeit des Verwaltungsgerichtes habe sich im Vergleich zum ehemaligen UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) verbessert. Verbesserungspotenzial sehe er tatsächlich in der Möglichkeit, Posten direkt vom Verwaltungsgericht ausschreiben zu lassen und nicht über die Magistratsdirektion. Mit der Besetzung von derzeit vier vakanten Richterposten werde die Personalsituation deutlich verbessert werden können. Des Weiteren hielt er es für sehr wichtig, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes ein Rederecht im Landtag einzuräumen. Dies müsse allerdings noch vorher mit verschiedenen Stellen besprochen und bei allgemeiner Zustimmung per Gesetz beschlossen werden. Er bezeichnete das Verwaltungsgericht als gelungene Einrichtung, welche zwar auch schon jetzt verbessert arbeite, für weitere Optimierungen indes noch Handlungsbedarf bestünde.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) meinte, das Rederecht des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes könnte ohne großen Aufwand beschlossen werden. Der Wiener Stadtregierung warf er eine „gewisse stiefmütterliche Behandlung“ des Verwaltungsgerichtes vor. Gerichtsbarkeit sei normalerweise immer schon Bundessache gewesen, nur beim Verwaltungsgericht in Wien handle es sich um das einzige Ländergericht. Dabei sei nicht die Frage, was sich der Magistrat wünsche, sondern welche Bedürfnisse die Rechtsschutzsuchenden hätten. Neuerlich forderte er mehr Personal, um die Arbeit der RichterInnen zu erleichtern. Weiters kritisierte er, dass im Rahmen der Staatsbürgerschaftsansuchen die Zahl der Säumnisbeschwerden schon bei „genau 67 Prozent“ liege. Derzeit gebe es bei der MA 35 eine personelle Unterbesetzung. Zudem seien Amtssachverständige derzeit nicht in der Lage, ihrer Arbeit ausreichend nachkommen zu können.

LAbg. Gerhard Haslinger (FPÖ) meldete sich kurz zu Wort und thematisierte Fälle von Gewalt gegen Parkraumüberwachungsorgane. In einem Antrag forderte er die Wiedereinführung von „Doppelstreifen“ an.

StR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) antwortete der Kritik betreffend Säumigkeit bei Einbürgerungsverfahren, es habe bereits eine Personalaufstockung bei der zuständigen MA 35 gegeben; diese werde zudem fortgesetzt. Auch er hielt es für angebracht, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes ein Rederecht einzuräumen. Generell freute er sich über die konkret vorgebrachten Verbesserungswünsche und kündigte an, eine Verbesserung der Bedingungen für das Verwaltungsgericht in die entsprechenden Gremien zu tragen.

Abstimmungen: Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes für das Jahr 2016 wurde einstimmig angenommen. Die Anträge der NEOS und der Antrag der Freiheitlichen wurden abgelehnt.

Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien für das Jahr 2016

LAbg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS) lobte die Kinder- und Jugendanwaltschaft, so seien dort im vergangenen Jahr 4.500 Einzelfälle behandelt worden, wobei jeder einzelne für sich ein sehr wichtiger Fall gewesen wäre. Von der Anwaltschaft erwarte er sich die weitere intensive Beobachtung der Kinderpsychiatriefälle und auch jene Fälle, die mit Gewalt in der Familie zu tun hätten. Im Zusammenhang mit Extremismus, egal ob es sich um islamischen Extremismus oder um rechtsradikale Strömungen handle, müsse man sich um die „Rückkehrer und Aussteiger“ besser kümmern. Also um jene jungen Menschen, die sich dazu entschlossen hätten, sich nicht mehr extremistischen Ideologien hinzugeben.

LAbg. Sabine Schwarz (ÖVP) sagte, der Bericht enthalte Punkte und Passagen, die nicht ganz nachvollziehbar seien. Manchmal fehle darin die Haltung der Eltern zu bestimmten Themen, einige Male sei auch nicht klar, über welche Kanäle sich Behörden, Eltern und betroffene Kinder entsprechend unterhielten. Auch eine gewisse Verallgemeinerung in bestimmten Behauptungen hätte sie festgestellt. Schließlich fehlte ihr die Begründung, warum die Jugendanwaltschaft in ihrem vorliegenden Bericht für die Gesamtschule eintrete. Sie brachte einen Antrag ein, betreffend die Höchstzahl von SchülerInnen in einer Klasse.

LAbg. Peter Kraus, BSc (Grüne) freute sich über die Bekenntnisse seiner VorrednerInnen, die alle der Ansicht gewesen seien, dass Kinder- und Menschenrechte „über Allem“ stünden. Wichtig wäre es der Frage nachzugehen, warum Jugendliche zu Gewaltbereitschaft neigten und welche Mechanismen verantwortlich seien, dass es soweit überhaupt kommen könne. Kraus kündigte einen gemeinsamen Antrag mit der SPÖ an, der vom Bund das Schaffen eines österreichweiten Netzwerkes zu Radikalisierungsprävention bzw. De-Radikalisierung forderte.

(Forts.) hl/fis

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