Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.06.2017:
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17. Wiener Landtag (6)

Änderung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) erklärte eingangs, dass sämtliche in der EU-Verfassung verankerte Grundfreiheiten im Wiener Antidiskriminierungsgesetz „längst umfassend“ umgesetzt seien. Die gegenständliche Gesetzesänderung sehe einen stärkeren Informationsaustausch mit gleichrangigen Stellen in anderen EU-Staaten vor. Stürzenbecher brachte außerdem einen Antrag ein betreffend Reform der Ehe sowie für Eingetragene Partnerschaften.

LAbg. Peter Kraus, BSc (Grüne) sagte, Wien habe eine lange Tradition in der Antidiskriminierungsarbeit. Der Wiener Landtag fordere seit geraumer Zeit die Öffnung der Ehe für alle. Nun sei die Bundesregierung am Zug, diese zu ermöglichen.

Abstimmungen: Die Gesetzesänderung wurde mehrstimmig angenommen. Der Antrag von Rot-Grün fand ebenfalls die notwendige Mehrheit.

Bericht über die abgeschlossenen Petitionen im Jahr 2016

LAbg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ) ortete Defizite von Rot-Grün bei der Einhaltung von „demokratischen und stadtverfassungsrechtlichen Rechten der Oppositionsparteien“: Gemäß Paragraph 52/1 der Wiener Stadtverfassung stehe es sämtlichen Fraktionen offen, die Einberufung einer Ausschuss-Sitzung zu verlangen, wenn dafür die formalen Voraussetzungen erfüllt seien. Die dafür zuständige Stadträtin Mag.a Maria Vassilakou (Grüne) habe solche Verlangen der FPÖ dennoch abgelehnt. Außerdem forderte Wansch, dass künftig sämtliche Anliegen von PetitionswerberInnen, die die Mindestzahl von 500 Unterschriften erreicht haben, zeitnaher für die Entscheidungsfindung herangezogen werden. Er erachtete es als notwendig, den Ausschuss insbesondere hinsichtlich Transparenz zu stärken und brachte einen Antrag ein betreffend „Wiener Runder Tisch zur Weiterentwicklung des Petitionsrechtes“.

LAbg. Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) kündigte an, dem Antrag ihres Vorredners nicht zustimmen zu werden. Sie begründete dies damit, dass die FPÖ mit dem Antrag ein „formales Kräftespiel“ zwischen Regierung und Opposition vom Zaun brechen wolle. Einer Weiterentwicklung des Ausschusses stehe sie natürlich positiv gegenüber. Zum Vorwurf, der Ausschuss arbeite nicht offen genug, sagte sie, es gebe keinen anderen Ausschuss im Stadtparlament, der transparenter sei. Dass Verlangen der FPÖ abgelehnt würden, sei auf formelle Mängel zurückzuführen; es spreche aber nichts dagegen, diese nach formaler Behebung erneut einzubringen. Die PetitionswerberInnen würden stets rechtzeitig in den Ausschuss eingeladen, um ihre Anliegen einzubringen. Reichten sie jedoch ihre Petitionen nach politischer Beschlussfassung ein, könne der Petitionsauschuss diese Beschlüsse im Nachhinein nicht mehr aufheben. Dies werde den BürgerInnen auch deutlich kommuniziert.

Abstimmungen: Der Petitionsbericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Antrag der FPÖ fand nicht die notwendige Mehrheit.

Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft für das Jahr 2016

LAbg. Dipl-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) attestierte dem vorliegenden Bericht eine „kognitive Dissonanz“ zwischen der „fundamentalen Kritik“ am Wiener Gesundheitssystem und der eigentlich angebrachten Kritik an den dafür verantwortlichen politischen EntscheidungsträgerInnen. Dennoch sei der Bericht wichtig, weil er Mängel im medizinischen Versorgungswesen aufzeige. Gara forderte, dass die Stadtregierung jeweils ein Jahr nach dem Vorlegen eines Berichts der Anwaltschaft ein Tätigkeitspapier präsentieren müsse, das sämtliche umgesetzte Maßnahmen taxativ aufliste.

(Forts.) sep/fis

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