Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.11.2017:
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21. Wiener Landtag (10)

Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes – WMG

LAbg. Birgit Hebein (Grüne) bedauerte, dass in der Debatte über die Mindestsicherung deren zentrales Ziel oft außer Acht gelassen werde: „Menschen in Notlagen gesellschaftlich zu stabilisieren“. Die Betroffenen bräuchten finanzielle Unterstützung, aber auch die Möglichkeit, eine fundierte Ausbildung zu absolvieren. Nur so könne erreicht werden, dass Mindestsicherungs-BezieherInnen auf lange Dauer ein Arbeitsverhältnis eingehen und nicht nach kurzer Zeit wieder in die Abhängigkeit vom Sozialgeld zurückfallen würden. Laut Hebein seien es vor allem Kinder, PensionistInnen, Schwerkranke und AlleinerzieherInnen, die in eine Notlage gerieten. Diese Personen seien die Leidtragenden von Kürzungen und Deckelungen der Mindestsicherung – wie Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigten. Die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes läute einen „elementaren Schritt bei der Armutsbekämpfung“ in Wien ein, so Hebein. Die Stadt schaffe damit 6.000 neue Beschäftigungsangebote für Jugendliche sowie zusätzliche Anreize für arbeitslose Personen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Außerdem rücke sie Frauen in den Mittelpunkt und beseitige geschlechterspezifische Benachteiligung bei der Ausbezahlung der Mindestsicherung. Ein neues Transparenzpaket mache überdies die städtische Handhabe der Mindestsicherung noch nachvollziehbarer.

LAbg. Wolfgang Seidl (FPÖ) kündigte an, dass seine Fraktion dem „grottenschlechten“ Gesetz auch in der zweiten Lesung nicht zustimmen werde. Er begründete dies unter anderem damit, dass die die Mindestsicherung die Wiener SteuerzahlerInnen mittlerweile 700 Millionen Euro kosten würde. Seit dem Jahr 2011 sei die Zahl der BezieherInnen von 129.000 auf 208.000 angewachsen. Außerdem befänden sich unter den BezieherInnen schon mehr Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft als noch im Jahr 2014. Seidl warf der Stadtregierung außerdem vor, nicht darüber Bescheid zu wissen, an wen sie die Mindestsicherung eigentlich auszahle: In der Beantwortung einer FPÖ-Anfrage betreffend die Herkunft von MindesticherungsbezieherInnen in Wien habe es Ungereimtheiten gegeben: So hätten die Stadt angegeben, dass 1.000 Personen keinem Herkunftsland zugeordnet werden könnten.

LAbg. Gabriele Mörk (SPÖ) sagte in Richtung ÖVP, die Mindestsicherung sei ein „wichtiges Netz zur Armutsbekämpfung“ und keine „Versicherungsleistung“, wie die Stadt-Schwarzen behauptet hätten. Sie sei ein „letztes soziales Netz“ für Menschen in Notsituationen. Die Stadt werde keinesfalls „auf dem Rücken der Schwächsten Symbolpolitik betreiben“ und Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielen. Wer in Wien Unterstützung brauche, bekomme diese auch, betonte Mörk. Die Stadt verfolge den Ansatz einer inklusiven Sozialpolitik mittels aktiver Arbeitsmarktintegration. Der Schwerpunkt der Novelle liege vor allem bei Angeboten für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren. Die Novelle normiere aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten für MindestsicherungsbezieherInnen. Würde diesen Pflichten nicht nachgekommen, müssten die Betroffenen mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Neu bei der Mindestsicherung seien auch Angebote, die darauf abzielten, Delogierungen zu vermeiden sowie die Vermittelbarkeit in Jobs zu erhöhen. Mit der Gesetzesnovelle würde überdies ein Großteil der Rechnungshof-Empfehlungen umgesetzt: Eine eigene Taskforce arbeite etwa an der Neuaufstellung der MA 40. Zum Schluss brachte Mörk einen gemeinsamen Antrag von SPÖ und Grünen ein betreffend die Abschaffung des Vermögensregresses bei der Pflege.

(Forts.) sep

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