Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.11.2017:
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21. Wiener Landtag (6)

Wiener Dienstrechts- und Besoldungsreform

LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) kritisierte, dass trotz der Dienstordnungsnovelle der Nebengebührenkatalog für alle bestehenden MitarbeiterInnen erhalten bleibe. Der Katalog sei ein Paradebeispiel für „schlechte und aufgeblähte Verwaltung“, mit dessen Erstellung „ein unglaublicher Aufwand“ einhergehe. Ulm forderte die komplette Abschaffung des Katalogs, da er MitarbeiterInnen, auf welche die neue Dienstordnung nicht angewandt würde, benachteilige: Sie hätten nämlich keinen Rechtsanspruch auf die Zulagen, obwohl diese mitunter ein Drittel des Gehaltes ausmachten. Ulm bekrittelte außerdem die geplante Reform der Gemeinderätlichen Personalkommission (GPK), welche ebenfalls Teil der Besoldungs- und Dienstrechtsnovelle sei. Die GPK verliere dadurch nämlich ihre Kompetenz in Fragen zur Frühpensionierung. Gleichzeitig werde dem Gemeinderat die Möglichkeit entzogen, sich über Entwicklungen in diesem Bereich eingehend zu informieren. Ulm ortete hier die Intention seitens der Stadtregierung, den Gemeinderat ausschließen zu wollen. Er brachte einen Antrag ein betreffend die Beibehaltung der GPK in ihrer bisherigen Form.

LAbg. Mag. Barbara Huemer (Grüne) replizierte auf ihren Vorredner: Die Opposition halte der Stadtregierung stets Reformunwilligkeit vor, auch wenn Reformen angegangen würden. Die Dienstrechts- und Besoldungsreform bezeichnete Huemer als „sehr essentiellen Schritt“, welcher die Weichen für einen „fundamentalen Systemwechsel“ gestellt habe. All jene MitarbeiterInnen der Stadt, die ab dem 1. Jänner 2018 ihren Dienst antreten, würden von dem neuen Dienstrecht profitieren: Dieses sehe nämlich höhere Einstiegsgehälter sowie einen Mindestlohn von 1.670 Euro brutto monatlich vor. Damit nehme die Stadt Wien in Bezug auf existenzsichernde Löhne eine Vorreiterrolle ein. Positiv hob Huemer außerdem hervor, dass künftig die Sonderverträge sowie die Pragmatisierung abgeschafft würden. Das neue Dienstrecht verkleinere mit der Abschaffung des Nebengebührenkatalogs außerdem die geschlechtsspezifische Gehaltsschere, da diese zum Teil auf „diesem intransparenten Zulagesystem“ basiert habe.

LAbg. Angela Schütz (FPÖ) hob zunächst jene Punkte der Dienstrechtsreform hervor, welche sie für positiv befand: So sei etwa die Abschaffung des Nebengebührenkatalogs sowie von „teuren“ Sonderverträgen zu begrüßen. Für „mehr Lob“ halte der Gesetzesentwurf allerdings nicht her, denn er sei alles andere als dienstnehmerfreundlich. So biete er den Bediensteten nicht die Möglichkeit des Optierens zwischen altem und neuem Vertrag. Der Stadtregierung warf sie vor, die Novelle lediglich als Vorwand dafür zu verwenden, dass sie sich die Personalkosten nicht mehr leisten könne. Anstatt bei den Personalkosten zu sparen, solle sie besser bei der Mindestsicherung kürzen. Nach außen hin präsentiere sich die Stadt mit der neuen Dienstordnung als attraktiver Arbeitgeber, verkenne aber, dass diese eine „erhöhte Durchlässigkeit“ zur Folge habe: MitarbeiterInnen würden demnach seltener bis zum Ruhestand ihren Job behalten. Das Einstiegsgehalt von mindestens 1.670 Euro brutto verkaufe die Stadt als Errungenschaft, in Wahrheit jedoch bedeute dies einen Gehaltsverlust. Kritik äußerte Schütz außerdem am Vorgehen der Stadt im Vorfeld der Abstimmung zur Gesetzesänderung: So habe sie der Opposition die Unterlagen viel zu kurzfristig zur Verfügung gestellt.

(Forts.) sep/hul/fis

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