Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.11.2017:
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21. Wiener Landtag (8)

Änderung des Wiener Kindergartengesetzes – WKGG

LAbg. Sabine Schwarz (ÖVP) meinte, die Stadt habe zu lange weggeschaut, wie KindergartenbetreiberInnen nicht im Sinne der Kinder gearbeitet hätten. Die Gesetzesnovelle beinhalte „gute Ansätze“ zur Behebung von Missständen, sei aber „nicht zu Ende gedacht“. Kleine KindergartenbetreiberInnen würden durch „administrativen Mehraufwand“ belastet. Auch sei die Voraussetzung bei der Sprachkompetenz nicht ausreichend genau geregelt, sie erinnerte an den Antrag ihrer Fraktion, das legistisch sauber zu formulieren. Ebenso vermisste sie Details betreffend des Elterngesprächs, dazu brachte sie ebenfalls einen Antrag ein. Vor der Schließung eines Kindergartens müsse die Stadt die Eltern rechtzeitig informieren. Auch sei die Erhöhung der Gruppengröße nicht ausreichend genau geregelt, sie ortete hier ein „Schlupfloch für eine Qualitätskorrektur nach unten“. So könnten unbegrenzt Kinder aufgenommen werden und so Gruppengrößen erhöht und sogar PädagogInnen ohne oder mit niedrigerem Ausbildungsniveau eingesetzt werden. Auch dazu gebe es Änderungsanträge ihrer Fraktion.

LAbg. David Ellensohn (Grüne) erinnerte daran, dass aktuell in Linz eine Demo gegen die Wiedereinführung der Kindergartengebühr stattfinde. Diese hätte die schwarz-blaue Regierung in Oberösterreich beschlossen. Wien hingegen verbessere das Angebot bei den Kindergärten. Die Gesetzesnovelle sehe vor, dass künftig ein Businessplan, eine bessere Ausbildung für die KindergartenleiterInnen sowie ein pädagogisches Konzept mit Einbeziehung der Eltern Voraussetzung für die Bewilligung des Betreibens von Kindergärten sei. All das diene „der Verbesserung der Qualität“. Die Vorschläge der Opposition seien großteils „gut“, Verbesserungen an einem neuen Gesetz müssten aber Schritt für Schritt vorgenommen werden. Insbesondere die NEOS-Vorschläge hinsichtlich „Chancenbonus“ und zweites verpflichtendes Kindergartenjahr fänden die Unterstützung von Rot-Grün, kündigte Ellensohn an. Die Kritik an der Gruppengröße konnte er jedoch nicht nachvollziehen: Diese passiere nur im Notfall und sei jedenfalls nur von kurzer Dauer, damit Kinder nach einer Schließung eines Kindergartens rasch einen Ersatzplatz finden könnten.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) meinte, der Fokus müsse auf größere Träger gelegt werden und die Abhängigkeit der Stadt von kleinen KindergartenbetreiberInnen verringert werden. Er brachte dazu einen Antrag ein. Außerdem forderte er religiöse Neutralität, die laut Aigner bei islamischen Einrichtungen nicht gegeben sei. Diese müsse im Gesetz festgeschrieben werden. Förderanträge sollten befristet werden, das ermögliche eine bessere Qualitätskontrolle. Auch dazu brachte er einen Antrag ein.

LAbg. Heinz Vettermann (SPÖ) betonte, private TrägerInnen seien „gute Partner der Stadt“. Die Gesetzesnovelle und die einhergehende Qualitätssicherung richteten sich nicht gegen sie. Die Kritik der Opposition, ihre Stellungnahmen und Vorschläge seien nicht eingearbeitet worden, konterte Vettermann mit einigen Beispielen: So sei die Dauer des Businessplans von fünf auf zwei Jahre reduziert worden, das Zeitkontingent für die Gruppenleitung von 15 auf zehn Stunden verkürzt und die vorausgesetzte Berufserfahrung im Gesetzestext näher definiert. Den „Chancenbonuns“ begrüßte Vettermann ebenso wie das zweite verpflichtende Kindergartenjahr. Höchstgrenzen bei Gruppen würden nur im Notfall erhöht. Die Novelle schreibe vor, dass religiöse Erziehung in kindgerechter Form und alle Religionen und Weltanschauungen positiv erwähnt werden sollten. Sprachkenntnisse auch bei AssistentInnen würden punktuell überprüft, das sei besser, als ein bestimmtes Sprachniveau vorzuschreiben. Nicht die Stadt könne, wie gefordert, Eltern informieren, bevor ein Kindergarten geschlossen werde - es sei lediglich möglich, den Betreiber dazu aufzufordern. Unter dem Strich steigere das Gesetz durch die Auflagen die „Chance auf Stabilität“ bei den KindergartenbetreiberInnen. Eine Befristung der Förderungen sei nicht nötig, die BetreiberInnen würden ohnedies regelmäßig überprüft.

(Forts.) ato/fis

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